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Nichtanlage (Aplasie) von bleibenden Zähnen

Die Nichtanlage von bleibenden Zähnen wird von den einzelnen Versicherern unterschiedlich behandelt. In erster Linie kommt es darauf an, ob der über dem nicht angelegten Zahn befindliche Milchzahn noch vorhanden und in Ordnung ist. Wenn das der Fall ist, zählt bei fast allen Versicherern die Nichtanlage nicht als fehlend und muss daher auch bei den Gesundheitsfragen nicht als fehlender Zahn angegeben werden.

Fehlt der Milchzahn bereits und besteht daher eine dauerhafte Lücke an der Stelle des nicht angelegten Zahnes, muss die Nichtanlage als fehlender Zahn im Antrag angegeben werden. Bei der Mitversicherung von nicht angelegten Zähnen gibt es ebenfalls Unterschiede. Ist die Nichtanlage vor Abschluss der Versicherung bereits bekannt, ist rein rechtlich der Versicherungsfall eigentlich schon eingetreten. Entsprechend schließen viele Versicherer eine spätere Versorgung des nicht angelegten Zahnes, sollte der Milchzahn irgendwann mal gezogen werden müssen, von Beginn an vom Versicherungsschutz aus. Es gibt allerdings auch einige wenige Versicherer, die eine spätere Versorgung des nicht angelegten Zahnes im Versicherungsschutz mit einschließen, soweit der darüber liegende Milchzahn zum Abschlusszeitpunkt noch vorhanden und vollkommen in Ordnung war. Auf jeden Fall sollte man sich vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung kurz per Email unter info@waizmanntabelle.de an uns wenden und sich einen geeigneten Tarif empfehlen lassen, der die nicht angelegten Zähne mitversichert. In diesem Einzelfall reicht die Empfehlung über den Online-Rechner ausnahmsweise nicht aus um den richtigen Tarif zu finden.

Wie können nicht angelegte Zähne versichert werden?



In der Zahnmedizin versteht man unter Aplasie, die Nichtanlage von Zähnen.
Dabei handelt es sich um eine Anomalie, wobei ein, zwei, drei oder mehrere zweite Zähne nicht angelegt sind. Die Aplasie zählt zu den häufigsten Zahnanomalien während der Zahnentwicklung.

Aplasie bei Kindern
Eine Nichtanlage oder Nichtanlagen von zweiten Zähnen können im Kindesalter anhand eines Röntgenbildes entdeckt werden. Das ist dann der Fall, wenn man aufgrund einer Untersuchung / Behandlung im Kindesalter eine Röntgenaufnahme beim Zahnarzt macht.
Das Trügerische, oft weiß man bis ins Erwachsenenalter gar nicht, dass man einen nicht angelegten zweiten Zahn hat.

Zahn-Tarife, in denen Nichtanlagen problemlos mitversichert werden können und man später für den eventuell benötigten Zahnersatz eine Leistung erhält:



Aplasie im Erwachsenenalter
Bei Personen im Erwachsenenalter geht man automatisch von einer Nichtanlage aus, wenn noch Milchzähne im Gebiss vorhanden sind. Wer von einer Nichtanlage (Aplasie) bleibender Zähne betroffen ist, muss das bei der Wahl der Zahnzusatzversicherung berücksichtigen.

Aplasie mitversichern
Die meisten Versicherer werten die ärztliche Diagnose einer Aplasie bzw. das Vorhandensein eines Milchzahnes im Erwachsenenalter bereits als eingetretenen Versicherungsfall und leisten für einen eventuell notwendigen Zahnersatz nicht. Diese Versicherer schließen Nichtanlagen zumeist schon über die Allgemeinen Versicherungsbedingungen vom Schutz aus.

Einige wenige Versicherer versichern eine Aplasie mit, soweit der Milchzahn zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses noch vorhanden und intakt ist. Der nicht angelegte Zahn ist dann auch nicht als fehlend bei den Gesundheitsangaben anzugeben. Es darf keine Behandlung medizinisch notwendig oder eine Schädigung daran bereits ärztlich diagnostiziert sein.
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