Häufig gestellte
Elternfrage
Ab wann ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für mein Kind sinnvoll
Wir raten dazu, dass eine Zahnzusatzversicherung für Kinder bereits ab dem vollständigen Milchzahngebiss (ab ca. 2-3 Jahren), spätestens aber vor Beginn des Zahnwechsels sinnvoll ist. Ideal ist es, noch vor dem ersten Besuch beim Zahnarzt bereits eine Kinder Zahnzusatzversicherung mit Leistungen für Kieferorthopädie abzuschließen. Diese Vorgehensweise ist unbedingt notwendig, da der Abschluss vor einem ersten Befund erfolgt sein muss. Die Patientenakte ist demnach noch ohne jeden Eintrag hinsichtlich einer Zahn-/Kieferfehlstellung.
Wichtig: Selbst wenn eine ausgeprägte Fehlstellung vorliegt, erstattet die Krankenkasse (GKV) lediglich ca. 80 Prozent der Kosten für die medizinische Standardversorgung aus dem Leistungskatalog der GKV. Die restlichen ca. 20% bleiben beim Versicherten und werden erst nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung von der Krankenkasse erstattet.
Je später eine Zahnzusatzversicherung für das Kind abgeschlossen wird, desto mehr steigt das Risiko für die Diagnose einer Zahn-/Kieferfehlstellung. Ist eine Fehlstellung erst Mal ärztlich diagnostiziert, kann sie nicht mehr versichert werden.
Tipp: Bevor sich Eltern über Leistungen einer Kinder Zahnzusatzversicherung informieren:
Sobald der Zahnarzt oder Kieferorthopäde eine Zahn-/Kieferfehlstellung diagnostiziert und in die Patientenakte eingetragen (ggf. Röntgenaufnahmen angefertigt) hat, ist es für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit kieferorthopädischen Leistungen zu spät.
Ist eine Kinder Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
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Ab wann ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für mein Kind sinnvoll
Wir raten dazu, dass eine Zahnzusatzversicherung für Kinder bereits ab dem vollständigen Milchzahngebiss (ab ca. 2-3 Jahren), spätestens aber vor Beginn des Zahnwechsels sinnvoll ist. Ideal ist es, noch vor dem ersten Besuch beim Zahnarzt bereits eine Kinder Zahnzusatzversicherung mit Leistungen für Kieferorthopädie abzuschließen. Diese Vorgehensweise ist unbedingt notwendig, da der Abschluss vor einem ersten Befund erfolgt sein muss. Die Patientenakte ist demnach noch ohne jeden Eintrag hinsichtlich einer Zahn-/Kieferfehlstellung.
Wichtig: Selbst wenn eine ausgeprägte Fehlstellung vorliegt, erstattet die Krankenkasse (GKV) lediglich ca. 80 Prozent der Kosten für die medizinische Standardversorgung aus dem Leistungskatalog der GKV. Die restlichen ca. 20% bleiben beim Versicherten und werden erst nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung von der Krankenkasse erstattet.
Je später eine Zahnzusatzversicherung für das Kind abgeschlossen wird, desto mehr steigt das Risiko für die Diagnose einer Zahn-/Kieferfehlstellung. Ist eine Fehlstellung erst Mal ärztlich diagnostiziert, kann sie nicht mehr versichert werden.
Tipp: Bevor sich Eltern über Leistungen einer Kinder Zahnzusatzversicherung informieren:
Sobald der Zahnarzt oder Kieferorthopäde eine Zahn-/Kieferfehlstellung diagnostiziert und in die Patientenakte eingetragen (ggf. Röntgenaufnahmen angefertigt) hat, ist es für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit kieferorthopädischen Leistungen zu spät.