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  Das Original seit 1995 | von Zahnärzten empfohlen
Häufig gestellte   Elternfrage

Sollten vor längerer Zeit abgeschlossene Zahnzusatzversicherung für Kinder einer Leistungsprüfung unterzogen werden?



Grundsätzlich sollte man den bestehenden Versicherungsschutz in regelmäßigen Abständen auf Preis-Leistung überprüfen. Wenn der bestehende Tarif bereits vor längerer Zeit abgeschlossen wurde, könnte es sich um einen veralteten Tarif handeln, der auf die Leistungen bezogen nicht mehr dem aktuellen Maßstab für eine gute Zahnzusatzversicherung entspricht.

Ein Wechsel wird aber nur dann von uns empfohlen, wenn aktuell keine Zahnmaßnahmen angeraten, geplant, absehbar oder am Laufen sind und auch noch keine Zahn-/Kieferfehlstellung vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden ärztlich diagnostiziert wurde. In diesem Fall überprüfen wir bestehende Tarife gerne und nennen geeignete Alternativen. Eine kurze Email an info@waizmanntabelle.de genügt. Sollte bereits etwas angeraten oder eine Zahn-/Kieferfehlstellung ärztlich diagnostiziert worden sein, können wir vor einem Wechsel nur dringend warnen und abraten. Patienten sind dann eventuell bei einem anderen Versicherer gar nicht mehr versicherbar oder verlieren zumindest einen unter Umständen bestehenden Versicherungsschutz für den kieferorthopädischen Bereich bzw. die angeratene Maßnahme.


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