Allianz ZahnExtra+ZahnFit
Ausführliche Leistungsbeschreibung der Allianz ZahnExtra+ZahnFit Zahnzusatzversicherung.
37 %
Ø-Erstattung Tarif-Nr.: 101
Wichtige Eckdaten
Ø-Erstattung
37 % | Rechenweg
Bereiche
Zahnersatz: 100%
Zahnerhalt: 100%
Prophylaxe: 100%
Zahnerhalt: 100%
Prophylaxe: 100%
Max. Leistung
1.-4. Jahr
1.-4. Jahr
1.-2. Jahr: 1.000 €
3.-4 .Jahr: 2.000 €
3.-4 .Jahr: 2.000 €
Clearment Vertragsschutz
Bei Abschluss der Allianz ZahnExtra+ZahnFit erhalten Sie den Clearment Vertragsschutz kostenlos.Anonymer AntragAnnahmecheck | anonym & kostenlos
Können Sie die Allianz ZahnExtra+ZahnFit abschließen? Was kostet der Tarif. Hier können Sie einen anonymem AntragAnnahmecheck durchführen. Wir fragen für Sie anonym die Annahmebedingungen der Gesellschaften ab.37 % WaizmannWert | Ø-Erstattung
Die Allianz ZahnExtra+ZahnFit hat einen WaizmannWert Benchmark in Höhe von 37 % für den Leistungsbereich Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe. In einem Beobachtungszeitraum von 8 Jahren (die ersten 8 Versicherungsjahre) würde die Allianz ZahnExtra+ZahnFit bei Behandlungskosten von 9.940,- € (=Eigenanteil nach GKV-Erstattung) € erstatten.Eckdaten
Zahnersatz: 100%
Zahnerhalt: 100%
Prophylaxe: 100%
Wartezeiten
Zahnersatz: Keine Wartezeit.
Zahnerhalt: Keine Wartezeit.
Hightech-Leistungen
- Laser-Behandlung
- OP-Mikroskop
- Dros-Schiene
- Cerec-Behandlung
- Digitale Volumentomographie
- DNA-Analysen
- Photoaktivierte Chemotherapie
- Aufbiss-Schiene
- Vollnarkose
- Akkupunktur
- Vector-Behandlung
- Invisalign
Versicherung Lücken
bzw. fehlende Zähne
bzw. fehlende Zähne
Altersrückstellungen
Beiträge sind ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Die Beiträge werden regelmäßig angepasst. Vorteil: Sie können den Tarif ohne Verlust von Rückstellungen wechseln.
Zahnersatz
100 %
Wartezeit
für Zahnersatz
für Zahnersatz
Keine Wartezeit.
Inlays
Begrenzungen
Begrenzungen
Nein.
Implantate
Begrenzungen Anzahl
Begrenzungen Betrag
Begrenzungen Anzahl
Begrenzungen Betrag
Ja, 100 % max. aber doppelter Festzuschuss
Max. Erstattung in gleicher Höhe des GKV-Festzuschusses
Ohne Begrenzung.
Max. Erstattung in gleicher Höhe des GKV-Festzuschusses
Ohne Begrenzung.
Knochenaufbau
Nein.
Funktionsanalyse
Nein.
Verblendungen
Begrenzungen
Begrenzungen
Nein.
Prophylaxe
Leistung
Leistung
100 %
Bleaching
keine Leistung
Wartezeit
für Prophylaxe
für Prophylaxe
Details
Prophylaxe-Leistung
Prophylaxe-Leistung
Erstattet werden die Aufwendungen für prophylaktische Leistungen in Höhe von maximal 50,- Euro je Versicherungsjahr zu 100%. Erstattnungsfähig sind die Aufwendungen für:
- die gründliche Reinigung der Zahn- und Wurzeloberflächen (Beseitigung von Zahnstein, Belägen und Verfärbungen) und der Zahnzwischenräume,
- die Politur der Zähne mit Pulverstrahlgeräten oder speziellen Polierern,
- Fluoridierungen,
- die Erstellung des Mundhygienestatus,
- die eingehende Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und parodontale Erkrankungen sowie
- Kontrollen des Übungserfolges.
Zahnerhalt
100 %
Wartezeit
für Zahnerhalt
für Zahnerhalt
Keine Wartezeit.
Kunststofffüllungen
Ja, 100 %.
Funktionsanalyse
für Zahnerhalt
für Zahnerhalt
Nein.
Wurzelbehandlung
Ja, 100 %. | wenn GKV leistet nicht
Nein. | wenn GKV leistet
Nein. | wenn GKV leistet
Parodontose-Leistungen
Nein. | wenn GKV nicht leistet
Ja, 100 %. | wenn GKV leistet
Ja, 100 %. | wenn GKV leistet
Hightech-Leistungen
Anzahl
Anzahl
0 von 12
Laserbehandlung
OP-Mikroskop
CEREC-Behandlung
Digitale Volumentomographie
Bakterien- / DNA-Test
Vollnarkose
Akupunktur
PACT - Photoaktivierte Chemotherapie
DROS-Schiene
Aufbissschiene
VECTOR-Technologie
Invisalign
Vertragsmodalitäten
Leistungsbegrenzungen
Leistungsbegrenzungen
Maximale Erstattung JEWEILS aus jedem Baustein separat
im 1. Versicherungsjahr: 250 EUR
1.-2. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 500 EUR
1.-3. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 750 EUR
1.-4. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 1000 EUR
ab 5. Versicherungsjahr unbegrenzt.
im 1. Versicherungsjahr: 250 EUR
1.-2. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 500 EUR
1.-3. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 750 EUR
1.-4. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 1000 EUR
ab 5. Versicherungsjahr unbegrenzt.
Wartezeit
Der Tarif hat KEINE Wartezeiten.
Kündigungsfrist
Die Tarifkombination ZahnExtra+ZahnFit kann nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres gekündigt werden.
Allianz Zahnzusatzversicherung kündigen - Checkliste Kündigung
Allianz Zahnzusatzversicherung kündigen - Checkliste Kündigung
Zu welchem Testergebnis kam Stiftung Warentest?
Hier finden Sie die Testergebnisse von Stiftung Warentest der Allianz ZahnExtra+ZahnFit Zahnzusatzversicherung. Stiftung Wartentest vergibt Schulnoten von 1-6 bzw. von 0.5-6.
Test aus dem Jahr: 2012 | Note: 2.10 |
User Fragen an das Waizmann-Team
Lücke mitversichert?
Guten Tag.
sind bei diesem Tarif auf bestehende Lücken mitversichert, die in den nächsten 3 Monaten mit Zahnersatz gefüllt werden sollen?
Vielen Dank
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
nein, die sind aber dann bei keinem Tarif (außer u.U. Zahnersatz sofort von ERGO) mitversichert.
Warum?
Wenn ein Zahnarzt eine Behandlung konkret anrät, dann ist das ein eingetretener Versicherungsfall. Dieser wird dann nicht mehr mitversichert. Die Tarife leisten für Versicherungsfälle, die neu nach Vertragsabschluss eingetreten sind.
Wenn also eine Behandlung bereits konkret angeraten/geplant ist, ist das ein eingetretener Versicherungsfall und der kann nicht mehr mitversichert werden. Es gibt hier dann auch nach einer eventuellen Wartezeit von 8 Monaten keine Leistungen für diesen eben nicht mitversicherten Fall.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Guten Tag.
sind bei diesem Tarif auf bestehende Lücken mitversichert, die in den nächsten 3 Monaten mit Zahnersatz gefüllt werden sollen?
Vielen Dank
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
nein, die sind aber dann bei keinem Tarif (außer u.U. Zahnersatz sofort von ERGO) mitversichert.
Warum?
Wenn ein Zahnarzt eine Behandlung konkret anrät, dann ist das ein eingetretener Versicherungsfall. Dieser wird dann nicht mehr mitversichert. Die Tarife leisten für Versicherungsfälle, die neu nach Vertragsabschluss eingetreten sind.
Wenn also eine Behandlung bereits konkret angeraten/geplant ist, ist das ein eingetretener Versicherungsfall und der kann nicht mehr mitversichert werden. Es gibt hier dann auch nach einer eventuellen Wartezeit von 8 Monaten keine Leistungen für diesen eben nicht mitversicherten Fall.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
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Allianz Krankenversicherungs-AG,Abteilung Leistung,
10870 Berlin