Bei Abschluss auf WaizmannTabelle kostenlos
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Ø-Erstattung
Berechnungsweg |
75 % 1.-4. Jahr: 72 % 5.-8. Jahr: 78 % |
Berechnungsweg |
Clearment Vertragsschutzbrief | Kostenlos bei Abschluss über WaizmannTabelle | Details |
Clearment Klarvertrag | für diesen Tarif liegt ein Klarvertrag vor | Details |
Stiftung Warentest
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nicht getestet | Details |
Zahnersatz
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90-100 % | Details |
Zahnerhalt
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0 % | Details |
Prophylaxe
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100 % | Details |
Hightech-Leistungen
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6 von 12 | Details |
Kinder-Eignung
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Nein, ist für Kinder ungeeignet, da keine KFO Leistungen. | Details |
Kinder-Leistungen | 0 von 9 | Details |
Versicherung Brille | Sehhilfen sind kostenlos mitversichert | |
max. Leistung im 1.-4. VJ |
3578,- € Begrenzungen im Detail | |
Leistung Privat-Zahnarzt | Nein | |
Methode-Erstattung
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Erstattung vom Rechnungsbetrag inklusive GKV-Vorleistung | Details |
Downloads
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2 Dokumente zum Download | Details |
Zahn-Zusatz IPID Stand 0102-2018 |
Zahn-Zusatz AVBs Stand 0101-2017 |
Leistung für Zahnersatz in Prozent: | 90-100 % | ||
Wartezeiten für Zahnersatz: | 8 Monate. | ||
Leistung Inlays in Prozent: | Ja, 90 %-100 %. Hängt von Höhe der Kassenleistung ab. Wenn Kasse nicht leistet (bis) 80 %. | ||
Begrenzung für Inlays: | Ohne Begrenzung. | ||
Leistung Implantate in Prozent: | Ja, 90 %-100 % | ||
Begrenzung für Implantate auf Anzahl: | Ohne Begrenzung. | ||
Begrenzung für Implantat auf Betrag: | Ohne Begrenzung. | ||
Leistung für Knochenaufbau in Prozent: | Ja. Im Rahmen von Implantatbehandlungen sind auch die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit natürlichem oder künstlichem Material) erstattungsfähig. | ||
Leistung für Funktionsanalyse Zahnersatz: | Ja. Bei medizinischer Notwendigkeit sind im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen auch die Kosten der Funktionsdiagnostik erstattungsfähig | ||
Leistung für Keramikverblendungen in Prozent: | Ja, 90 %-100 % | ||
Begrenzung bei Leistung für Keramikverblendungen: | Ohne Begrenzung. | ||
Leistung für Zahnerhalt in Prozent: | Nein | ||
Wartezeiten für Zahnerhalt: | 8 Monate für den Zahnbereich sowie 3 Monate für die Zusatzleistungen. | ||
Leistung für Funktionsanalyse Zahnerhalt: | Nein. | ||
Leistung für Parodontose ohne GKV-Leistung in Prozent: | Nein, keine Leistung. | ||
Leistung für Parodontose mit GKV-Leistung in Prozent: | Nein. | ||
Leistung für Wurzelbehandlung ohne GKV-Leistung in Prozent: | Nein. | ||
Leistung für Wurzelbehandlung mit GKV-Leistung in Prozent: | Nein, keine Leistung. | ||
Leistung für Kunststofffüllungen in Prozent: | Ja, bis zu 100 %. Wenn Kasse leistet, wenn Kasse nicht leistet 80 %. | ||
Trendleistung Laserbehandlung: | Ja, 90-100%. Erstattung nur im Rahmen einer Zahnersatz-Behandlung möglich, Abrechnung über erhöhten Steigerungssatz bis max. 3,5fach oder über GOZ 0120. | ||
Trendleistung OP-Mikroskop: | Ja, 90-100%. Erstattung nur im Rahmen einer Zahnersatz-Behandlung möglich, Abrechnung über erhöhten Steigerungssatz bis max. 3,5fach oder über GOZ 0110. | ||
Trendleistung CEREC-Behandlung: | Ja, 90-100%. | ||
Trendleistung Digitale Volumentomographie: | Ja, 90-100%. Kosten im Rahmen einer Implantatversorgung erstattungsfähig, wenn medizinisch notwendig. | ||
Trendleistung Bakterien- / DNA-Test: | k.A. | k.A. | |
Trendleistung Vollnarkose: | Ja, 90-100%. Erstattung bei vorliegender medizinischer Indikation. | ||
Trendleistung Akupunktur: | k.A. | k.A. | |
Trendleistung PACT - Photoaktivierte Chemotherapie: | k.A. | k.A. | |
Trendleistung DROS-Schiene: | k.A. | k.A. | |
Trendleistung Invisalign: | k.A. | k.A. | |
Trendleistung Aufbissschiene: | k.A. | k.A. | |
Trendleistung VECTOR-Technologie: | Ja, 100%. Aber nur bei professioneller Zahnreinigung. NICHT bei Parodontitis-Behandlung. | ||
Leistung für PZR in Prozent: | 100 % | ||
Leistung für Prophylaxe bei Kindern Ja/Nein: | Ja, 100 %. Bis 80.- € im Jahr. | ||
Wartezeit Prophylaxe: | k.A. | ||
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern Ja/Nein: | Ja, 100 %. Bis 80.- € im Jahr. | ||
Leistung für Prophylaxe: | Ja, 100 %. Bis 80.- € im Jahr. | ||
PZR-Leistung im Detail: | Tarif BZGU20: Aufwendungen für professionelle Zahnreinigung bis maximal 80,- Euro/Jahr. Hier wird eine Pauschalabrechnung akzeptiert. Sofern nach der GOZ abgerechnet wird, werden die Ziffern 1000, 1010, 1040 bis zum 2,3fachen Satz anerkannt. Ferner sind die Kosten für die Versiegelung nach Ziffer 2000 und die Behandlungen überempfindlicher Zähne nach 2010 versichert. Obergrenze sind die 80,- EUR pro Jahr. | ||
Leistung für KFO ohne GKV-Leistung in Prozent / Einschränkung: | Nein. Für kieferorthopädische Behandlungen gibt es keine Leistung. | ||
Leistung für KFO mit GKV-Leistung in Prozent / Einschränkung: | Nein. Für kieferorthopädische Behandlungen gibt es keine Leistung. | ||
Wartezeit Kieferorthopädie: | k.A. | ||
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern Ja/Nein: | Ja, 100 %. Bis 80.- € im Jahr. | ||
Leistung für Prophylaxe bei Kindern Ja/Nein: | Ja, 100 %. Bis 80.- € im Jahr. | ||
Leistung bei KFO für Funktionsanalyse: | k.A. | k.A. | |
Leistung bei KFO für Mini-Brackets: | k.A. | k.A. | |
Leistung bei KFO für Kunststoff-Brackets: | k.A. | k.A. | |
Leistung bei KFO für farblose Bögen: | k.A. | k.A. | |
Leistung bei KFO für Lingualtechnik: | k.A. | k.A. | |
Leistung bei KFO für Retainer: | k.A. | k.A. | |
Leistung bei KFO für Invisalign: | k.A. | k.A. |
max. Leistung im 1.-4. VJ |
3578,- € (auf Basis des WaizmannWert Benchmarks) | ||
Altersrückstellungen | Tarif hat Beitragsrückstellungen [weniger gut] Info | ||
Leistungsbegrenzungen (ausführliche Beschreibung): |
Leistungsbegrenzung (Zahnstaffel N = Normal): Im Tarif 1 (ZahnPlus 100) sind die erstattungsfähigen Aufwendungen für den Tarif ZGU70 begrenzt auf einen Rechnungsbetrag von höchstens: 1 000 Euro in den ersten 12 Monaten, 2 000 Euro in den ersten 24 Monaten, 3 000 Euro in den ersten 36 Monaten, 4 000 Euro in den ersten 48 Monaten, danach tariflich unbegrenzt. Die erstattungsfähigen Aufwendungen für den Tarif BZGU20 begrenzt auf einen Rechnungsbetrag von höchstens: 1 000 Euro in den ersten 12 Monaten, 2 000 Euro in den ersten 24 Monaten, 3 000 Euro in den ersten 36 Monaten, 4 000 Euro in den ersten 48 Monaten, danach tariflich unbegrenzt. |
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Annahmebedingungen im Detail: | Der Tarif sieht kein Annahmehöchstalter vor. Es werden ausführliche Gesundheitsfragen gestellt. Ein Abschluss ohne Erschwernisse ist bei bis zu 2 fehlenden Zähnen möglich, wenn gleichzeitig nicht mehr als 8 Kronen, Brücken bzw. Implantate vorhanden sind. Bei mehr als 2 fehlenden oder mehr als 8 ersetzten Zähnen greift eine separate Zahnstaffelverlängerung auf 72 bzw. 96 Monate. In besonders schwerwiegenden Fällen ist hierbei allerdings kein Abschluss möglich. Ab 5 fehlenden Zähnen oder 17 Kronen, Brückengliedern, Stiftzähnen oder Implantaten ist kein Abschluss mehr möglich. Kein Abschluss ist bei einer Versorgung mittels Teil- oder Vollprothese (Ober- und / oder Unterkiefer) möglich. Bei Vorhandensein von Parodontose innerhalb der letzten 2 Jahre muss ein Parodontalstatus beigeführt werden - aus diesem Grund können wir in diesem Fall einen Abschluss nicht empfehlen. Bei angeratenen oder laufenden Behandlungen ist zwar ein Abschluss grundsätzlich möglich, Versicherungsschutz für diese Maßnahmen besteht aber natürlich nicht. Genauso erfolgt ein automatischer Leistungsausschluss für Schienen und Aufbissbehelfe bei Vorhandensein einer Knirscherschiene. | ||
Mindestvertragslaufzeit / Kündigung: | Nach Einhaltung der Mindestvertragsdauer, welche bei der Württembergischen zwei Jahre beträgt, kann der Tarif VisoDent (bestehend aus den Bausteinen ZGU70 und BZGU20) jederzeit mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Es können auch einzelne Tarifbausteine (ZGU70 oder BZGU20) herausgekündigt werden. | ||
Abzüge bei Inanspruchnahme Privatzahnarzt: | k.A. | ||
Zahn-Zusatz IPID Stand 0102-2018 |
Zahn-Zusatz AVBs Stand 0101-2017 |
Beitrag bis | 10 Jahre | 20 Jahre | 30 Jahre | 40 Jahre | 50 Jahre | 60 Jahre |
2010-01 | 19.85 | 24.42 | 28.62 | 31.15 | 33.39 | 34.08 |
2016-01 | 23.79 | 29.13 | 34.74 | 38.47 | 40.96 | 42.99 |
Behandlung | Rechnung | GKV-Erstattung | ZZV-Erstattung | Rest-Eigenanteil |
1 Inlay | 650,- € | 50,- € | 585,- € | 15,- € |
1 Implantat | 2100,- € | 520,- € | 1580,- € | 0,- € |
1 Vollkeramik-Krone | 800,- € | 150,- € | 650,- € | 0,- € |
Wurzelbehandlung | 750,- € | 0,- € | 0,- € | 750,- € |
2 Kunststoff-Füllungen | 400,- € | 100,- € | 300,- € | 0,- € |
Der Versicherer leistet bei dieser Methode zusammen mit der gesetzlichen Krankenkasse. Bei dieser Methode ergibt sich der Eigenanteil immer automatisch aus dem verbleibenden Prozentsatz vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag. Der Erstattungsbetrag wird zwischen gesetzlicher Krankenkasse und Zahnzusatzversicherung aufgeteilt. Leistet die gesetzliche Krankenversicherung mehr, leistet der Zahnzusatztarif weniger und umgekehrt.
In der folgenden Beispielrechnung beträgt der erstattungsfähige Rechnungsbetrag 800,- Euro, die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Kosten in Höhe von 150,- Euro, die Zahnzusatzversicherung leistet 70% inklusive der GKV-Vorleistung.
Fiktives Erstattungsbeispiel für Muster Tarif XY:
erstattungsfähiger Rechnungsbetrag | 800,- Euro |
davon 70% Gesamtleistung GKV und PKZV | 560,- Euro |
ergibt Eigenanteil in Höhe von | 240,- Euro |
Gesamterstattung in Höhe von | 560,- Euro |
abzüglich Leistung der Krankenkasse | 150,- Euro |
ergibt Leistung vom Zahnzusatztarif | 410,- Euro |
star | 75 % Durchschnittserstattung
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