Münchener Verein
561+562
Ausführliche Leistungsbeschreibung der Münchener Verein - 561+562 Zahnzusatzversicherung.
Ausführliche Leistungsbeschreibung der Münchener Verein - 561+562 Zahnzusatzversicherung.
41 %
WaizmannWert | Ø-Erstattung
Die Münchener Verein 561+562 hat einen
WaizmannWert Benchmark in Höhe von
41 %
für den Leistungsbereich Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe. In
einem Beobachtungszeitraum von 8 Jahren (die ersten 8
Versicherungsjahre) würde die Münchener Verein
561+562 bei Behandlungskosten von 9.940,- €
(=Eigenanteil nach GKV-Erstattung)
4075.4 €
erstatten.
1
Leistungen
3
Testberichte
Ø-Erstattung
41 %
Versicherung Lücken
Max. Leistung
1.200 € | 1.-2. Jahr
1.200 € | 3.-4 .Jahr
1.200 € | 3.-4 .Jahr
Eckdaten
Zahnersatz:
100%
Zahnerhalt: 70%
Prophylaxe: 70%
Zahnerhalt: 70%
Prophylaxe: 70%
Wartezeiten
Zahnersatz:
8 Monate.
Zahnerhalt: 8 Monate.
Zahnerhalt: 8 Monate.
Hightech-Leistungen
- Laser-Behandlung
- OP-Mikroskop
- Cerec-Behandlung
- Digitale Volumentomographie
- DNA-Analysen
- Vollnarkose
- Akkupunktur
- Photoaktivierte Chemotherapie
- Dros-Schiene
- Invisalign
- Vector-Behandlung
- Aufbiss-Schiene
KFO Ø-Erstattung
0 %
KFO Ø-Begrenzung
| KIG 1-2
| KIG 3-5
| KIG 3-5
KFO Wartezeit
Kinder-Zahnarztleistungen
- KFO KIG 3-5
- KFO KIG 1-2
- Kinder-Prophylaxe
- Fissurenversiegelung
- Invisalign
- Retainer
- Lingual-Technik
- Farblosbogen
- Kunststoff-Brackets
- Mini-Brackets
- Funktionstechnische Analyse KFO
Fissurenversiegelung
Ja, 100 %, max. jedoch 70 % des Rechnungsbetrags
Kinder-Prophylaxe
Ja, 100 %, max. jedoch 70 % des Rechnungsbetrags
Funktionstechnische Analyse KFO
Kunststoff-Brackets
Mini-Brackets
Farblosbogen
Lingual-Technik
Retainer
Invisalign
Zahnersatz
100 %
Wartezeit
8 Monate.
Inlays
Ja, 100 %.
Max. jedoch 70 % des Rechnungsbetrags
Max. jedoch 70 % des Rechnungsbetrags
Implantate
Ja, dreifacher Festzuschuss
Max. Leistung in doppelter Höhe des von der gesetzlichen Krankenversicherung erstatteten Betrags für Zahnersatz-Maßnahmen ("dreifacher Festzuschuss")
Ohne Begrenzung.
Max. Leistung in doppelter Höhe des von der gesetzlichen Krankenversicherung erstatteten Betrags für Zahnersatz-Maßnahmen ("dreifacher Festzuschuss")
Ohne Begrenzung.
Knochenaufbau
Nein.
Funktionsanalyse
Nein.
Verblendungen
Nein.
Prophylaxe
70 %
Wartezeit
Details
Unter Zahnprophylaxe fallen die folgenden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnungsfähigen Behandlungen:
Die Erstellung eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung zur Vorbeugung von Karies und parodontalen Erkrankungen, die Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung, die Kontrolle des Übungserfolges, die Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung, die Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren mit ausgehärtetem Kunststoff, die Behandlung überempfindlicher Zähne, die Erstellung des Parodontalstatus einschließlich Parodontaldiagnostik, die Beseitigung von scharfen Zahnkanten, grober Vorkontakte der Okklusion und Zahnbelägen, die subgingivale Konkremententfernung, Wurzelglättung und Gingivakürettage.
Der Tarif erstattet bis zu 100 % der erstattungsfähigen Kosten, die nach Vorleistung anderer Kostenträger verbleiben. Der Erstattungshöchstsatz beläuft sich auf 70 % der erstattungsfähigen Gesamtaufwendungen (zahnärztliches Honorar, zahntechnische Labor und Materialkosten).
Zahnerhalt
70 %
Wartezeit
8 Monate.
Kunststofffüllungen
Nein.
Funktionsanalyse
Nein.
Wurzelbehandlung
Nein. | wenn GKV
leistet nicht
Nein. | wenn GKV leistet
Nein. | wenn GKV leistet
Parodontose-Leistungen
Nein. | wenn GKV
nicht leistet
Nein. | wenn GKV leistet
Nein. | wenn GKV leistet
Hightech-Leistungen
0 von 12
Laserbehandlung
OP-Mikroskop
CEREC-Behandlung
Digitale Volumentomographie
Bakterien- / DNA-Test
Vollnarkose
Akupunktur
PACT - Photoaktivierte Chemotherapie
DROS-Schiene
Aufbissschiene
VECTOR-Technologie
Invisalign
Vertragsmodalitäten
Begrenzung im Bereich Zahnersatz:
Maximale Erstattung im
1. Versicherungsjahr: 350 EUR
2. Versicherungsjahr: 350 EUR
3. versicherungsjahr: 700 EUR
4. versicherungsjahr: 700 EUR
ab 5. Versicherungsjahr unbegrenzt.
Max. Leistung in doppelter Höhe des von der gesetzlichen Krankenversicherung erstatteten Betrags für Zahnersatz-Maßnahmen (dreifacher Festzuschuss)
Begrenzung im Bereich Prophylaxe u. Inlay:
Maximale Erstattung im
1. Versicherungsjahr: 250 EUR
2. Versicherungsjahr: 250 EUR
3. versicherungsjahr: 500 EUR
4. versicherungsjahr: 500 EUR
ab 5. Versicherungsjahr: 1000 EUR pro Jahr
Der Höchsterstattungsbetrag für das erste Versicherungsjahr ermäßigt
sich bei Beginn im 2. bzw. 3. bzw. 4. Quartal des Kalenderjahres auf 75 % bzw. 50 % bzw. 25 %.
Maximale Erstattung im
1. Versicherungsjahr: 350 EUR
2. Versicherungsjahr: 350 EUR
3. versicherungsjahr: 700 EUR
4. versicherungsjahr: 700 EUR
ab 5. Versicherungsjahr unbegrenzt.
Max. Leistung in doppelter Höhe des von der gesetzlichen Krankenversicherung erstatteten Betrags für Zahnersatz-Maßnahmen (dreifacher Festzuschuss)
Begrenzung im Bereich Prophylaxe u. Inlay:
Maximale Erstattung im
1. Versicherungsjahr: 250 EUR
2. Versicherungsjahr: 250 EUR
3. versicherungsjahr: 500 EUR
4. versicherungsjahr: 500 EUR
ab 5. Versicherungsjahr: 1000 EUR pro Jahr
Der Höchsterstattungsbetrag für das erste Versicherungsjahr ermäßigt
sich bei Beginn im 2. bzw. 3. bzw. 4. Quartal des Kalenderjahres auf 75 % bzw. 50 % bzw. 25 %.
Wartezeit
Die Wartezeit beträgt für ALLE Bereiche 8 Monate - auch für die Individualprophylaxe.
User Fragen an das Waizmann-Team
Geben Sie hier einige Stichworte zu Ihrer Frage ein
was muß ich selbst zahlen bei implanttatten bei 561 ?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
die Leistung beim 561 ist Verdreifachung des Festzuschusses. Das kann unter Umständen eine wirklich anständige Leistung ergeben, es ist halt abhängig von der Kassenleistung und die ist gerade bei Implantaten nicht allzu üppig. Wie hoch dann genau die Leistung ausfällt, kann ich Ihnen so nicht sagen.
Wichtig – der Tarif leistet nicht für Zähen, die bereits vor Vertragsabschluss gefehlt haben und die Leistungsbegrenzungen in den ersten Jahren sind etwas restriktiv (über 4 Jahre max. 350,350,700,700 Euro).
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
was muß ich selbst zahlen bei implanttatten bei 561 ?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
die Leistung beim 561 ist Verdreifachung des Festzuschusses. Das kann unter Umständen eine wirklich anständige Leistung ergeben, es ist halt abhängig von der Kassenleistung und die ist gerade bei Implantaten nicht allzu üppig. Wie hoch dann genau die Leistung ausfällt, kann ich Ihnen so nicht sagen.
Wichtig – der Tarif leistet nicht für Zähen, die bereits vor Vertragsabschluss gefehlt haben und die Leistungsbegrenzungen in den ersten Jahren sind etwas restriktiv (über 4 Jahre max. 350,350,700,700 Euro).
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)