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Waizmann   Lexikon

laufende oder angeratene Maßnahme



Anzugeben wären hier auch "kleinere" Behandlungen, wie z. B. Füllungen oder Ähnliches. Rein vorbeugende Prophylaxe-Maßnahmen (z.B. eine professionelle Zahnreinigung) sind bei dieser Frage nicht zu berücksichtigen.


Wenn diese Frage mit “Ja” beantwortet werden muss, sind die meisten Versicherungstarife nicht abschließbar. Es gibt aber auch Anbieter, bei denen ein Abschluss auch während einer angeratenen oder gar laufenden Behandlung möglich ist. Das bedeutet allerdings nicht, dass diese angeratene / laufende Behandlung "versichert" ist.


Schäden bzw. Maßnahmen, die schon vor Abschluss einer solchen Versicherung ärztlich diagnostiziert bzw. angeraten, geplant, absehbar oder am Laufen waren, sind grundsätzlich NICHT im Versicherungsschutz enthalten - auch dann nicht, wenn der jeweilige Versicherer trotz Kenntnis dieses Sachverhalts den Antrag annimmt.

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