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Waizmann   Lexikon

Familienversicherung - Versicherung mehrerer Personen



Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der privaten Krankenversicherung - also auch bei der Zahnzusatzversicherung - grundsätzlich keine Familienversicherung. Daher muss jedes Familienmitglied einzeln versichert werden. Nachlässe für die Versicherung mehrerer Familienmitglieder im gleichen Tarif oder beim gleichen Versicherer gibt es ebenfalls nicht. Jede zu versichernde Person bedingt für den Versicherer ein eigenes Risiko, das separat versichert wird und daher jeweils einen eigenen Beitrag generiert.

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