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Waizmann   Lexikon

parodontale Vorerkrankung



Diese Frage muss mit "Ja" beantwortet werden, wenn in der Vergangenheit bereits einmal Behandlungsbedarf wegen Parodontose/Parodontitis ärztlich festgestellt wurde oder Sie sich aktuell in einer laufenden Parodontose-Behandlung befinden.


Wichtiger Hinweis:


Eine laufende Parodontose-Behandlung gilt im versicherungsrechtlichen Sinne erst dann als abgeschlossen, wenn diesbezüglich KEINE Nachkontrollen oder Nachbehandlungen (Recall) mehr notwendig sind.

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