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WaizmannTabelle Lexikon | Doppelversicherung

Was versteht man unter „Doppelversicherung“?

Eine Doppelversicherung besteht immer dann, wenn mit zwei oder mehreren Versicherungstarifen das gleiche Risiko abgesichert werden soll - in diesem Fall der Versicherungsschutz für den Zahn-Bereich.
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Die leistungsstärkste Zahnzusatzversicherung die eine Doppelversicherung zulassen


Ist eine Doppelversicherung erlaubt?

In einigen Versicherungsarten ist eine Doppelversicherung grundsätzlich möglich, wie z. B. im Unfall-, Leben- oder Rentenversicherungsbereich. Wer hier die Beiträge zahlen kann, kann sich auch doppelt oder gleich mehrfach versichern. In anderen Sparten, wie zum Beispiel der Zahnzusatzversicherung, gilt dagegen ein sogenanntes Bereicherungsverbot. Dieses besagt, dass ein Versicherter niemals mehr Leistung erhalten darf als die Behandlung gekostet hat. Die versicherte Person darf also durch alle Kostenträger zusammen maximal 100% an Erstattung erhalten. (siehe: § 78 VVG) Als Kostenträger gelten in diesem Sinne die Krankenkasse, evtl. die gesetzliche Unfallversicherung und natürlich die Zahnzusatzversicherung.
Eine Versicherung, die auf das Verbot der Doppelversicherung verzichtet, muss vor jeder Leistungserbringung exakt prüfen, ob ein anderer Kostenträger bereits eine Leistung für den aktuellen Leistungsfall erbracht hat. Das bedeutet einen nicht unerheblichen und deshalb teuren Verwaltungsmehraufwand. Deshalb schließen viele private Versicherer eine Doppelversicherung aus, was dann auch entsprechend in den Annahmerichtlinien hinterlegt ist. Das bedeutet, dass diese Tarife grundsätzlich nicht abschließbar sind, wenn bereits eine Zahnzusatzversicherung bei einem anderen Versicherer besteht.

Wann macht eine Doppelversicherung Sinn?

  1. Eine Doppelversicherung macht dann Sinn, wenn ein bereits bestehender Tarif, der nicht alle Leistungsbereiche abdeckt oder nur einen geringen Anteil leistet, erweitert werden soll. Hier könnte dann also über den Abschluss eines zweiten Tarifs der gewünschte Versicherungsschutz erreicht werden. Es würden entsprechend zwei Tarife bestehen, die den gleichen Bereich absichern - also eine Doppelversicherung. Da das aber nicht bei allen Versicherungen möglich ist, empfehlen wir vor Abschluss eines Tarifs unbedingt eine entsprechende Beratung.
  2. Wenn bei Abschluss eines neuen Tarifs eine anfängliche Wartezeit und/oder Summenbegrenzung besteht. Um diese anfängliche Periode der begrenzten Versicherungsleistung zu überbrücken, könnte man eine bereits existierende Versicherung für einen begrenzten Zeitraum weiterbestehen lassen. Auch hier ist zu prüfen, ob beide Versicherungsunternehmen eine „Doppelversicherung“ zulassen.


Wie läuft die Erstattung im Leistungsfall ab, wenn mehrer Versicherungen beteiligt sind?

Der Versicherer des zuerst abgeschlossenen Tarifs (Versicherer 1) benötigt im Leistungsfall die Originalrechnung der Behandlung. Dieser Versicherer 1 erstellt dann eine Kopie von der Originalrechnung auf der er vermerkt, welchen Anteil er leistet. Diese Kopie wird den Versicherungsnehmer zugesendet, welche er wiederum beim Versicherer 2 einreichen muss. Der Versicherer 2 stockt dann die Leistung bis maximal 100% der Behandlung auf.

Welche Schwierigkeiten können im Leistungsfall auftreten?

  • Der Erstattungsprozess mit mehreren Versicherern ist aufwendiger und dauert länger
  • Einige Versicherungen werden versuchen, die Leistung auf die jeweils andere Versicherung „abzuwälzen“, was Zeit und Nerven kosten kann.
  • Auch wenn das Versicherungsunternehmen einer Doppelversicherung zustimmt, werden oft gewisse Voraussetzungen für die Leistung definiert, wie z.B. dass zuerst die jeweils andere Versicherung leisten muss. Vertragliche Regelungen in diesem Bereich sind gesetzlich allerdings nur bedingt zulässig, da immer zuerst die Versicherung leisten muss, dessen Tarif zuerst vom Versicherungsnehmer abgeschlossen wurde.
Grundsätzlich lässt sich bei Eintritt des Leistungsfalls nicht genau vorhersagen, welcher Versicherer welchen Anteil an der Behandlung übernimmt. Zudem ist die Schadensregulierung mit zwei bzw. drei Versicherern (inklusive Gesetzliche Krankenversicherung) wesentlich umfassender und mit mehr Zeitaufwand verbunden. Aus diesen Gründen raten wir grundsätzlich von einer Doppelversicherung im Zahnzusatzbereich ab.

Weiterführende Informationen rund um die Doppelversicherung

Wichtige "Finanztips" zur Doppelversicherung
Fakten in Kürze: -> Falls Sie zwei Schadensversicherungen besitzen, die dasselbe Risiko absichern und die zusammengezählte Versicherungssumme den Versicherungswert überschreitet, haben Sie eine Mehrfachversicherung. -> Das ist unnötig teuer und kann außerdem für Ärger sorgen, wenn der Versicherungsfall eintritt. -> Oftmals entstehen Doppelversicherungen aus Versehen, beispielsweise nach einer Hochzeit, falls beide Partner weiterhin ihre Hausratversicherung behalten. -> Wer vorsätzlich zweimal die gleiche Versicherung abschließt, um im Schadensfall doppelt abzukassieren, macht sich des Betrugs strafbar.
Gesetzestext § 78 VVG im Original
Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 78 Haftung bei Mehrfachversicherung
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