Kassenunabhängige Leistung der privaten Zahnzusatzversicherung
Die Leistung von Zahnzusatztarifen kann im Einzelfall von einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung abhängig sein. In diesem Fall würde der Tarif dann nicht kassenunabhängig leisten. Oftmals stehen entsprechende Klauseln aber nur in den Versicherungsbedingungen und sind daher nicht auf den ersten Blick für den Verbraucher ersichtlich. Wenn die Leistung wiederum vollkommen unabhänig von einer Vorleistung der Krankenkasse erbracht wird, spricht man von kassenunabhängiger Leistung. Die drei großen Zahn-Bereiche sollten hierbei gesondert betrachtet werden.
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