Das Original seit 1995 | von Zahnärzten empfohlen
Waizmann   Lexikon

Regelversorgung für Zähne in Deutschland



In Deutschland leisten alle gesetzlichen Krankenversicherungen bei Zahnersatz nach einem seit 2005 bestehenden Festzuschusssystem. Der Zahnarzt ist aufgrund dieses Systems dazu verpflichtet bei jeder Behandlung mit Zahnersatz den jeweiligen vorgegebenen Befund zu ermitteln und diesen in einen Heil- und Kostenplan einzutragen. Dieser wird der Krankenkasse zur Prüfung vorgelegt. Für den jeweiligen Befund erhält der Kassenversicherte einen Festzuschuss, der durch ein regelmäßig geführtes Bonusheft erhöht werden kann. Der Festzuschuss beträgt 50-65% der Regelversorgung. Die Regelversorgung unterliegt dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Dieses besagt: Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Will der Patient eine anspruchsvollere Versorgung, sind die zusätzlichen Kosten privatärztlich abzurechnen und somit selbst zu tragen. Die Regelversorgung ist somit die Versorgung des Befundes in einem Maß, das sich dem Wirtschaftlichkeitsgebot des Sozialgesetzbuches unterwirft.


Versorgung über die Regelversorgung hinaus:


Kommen zur Regelversorgung noch privatärztliche Vergütungsanteile hinzu, spricht man von einer gleichartigen Versorgung. Handelt es sich um eine Versorgung, die keinerlei Maßnahmen der Regelversorgung enthält, spricht man von andersartiger Versorgung. Der Vorteil dieses Systems liegt eindeutig darin, dass der Kassenversicherte bei jedem Befund einen festen Satz erhält und mit dem Zahnarzt dennoch besprechen kann, welche Art der Behandlung er wünscht.


Regelversorgung in der privaten Zahnzusatzversicherung:


Es gibt Zahnzusatztarife, die sich bei der Leistung an der Regelversorgung orientieren. Häufig gibt es Tarife mit der Leistung „Verdoppelung Festzuschuss“. Der Versicherte erhält dann den gleichen Betrag, den er von der Krankenkasse erhält, zusätzlich von der privaten Zahnzusatzversicherung. Die meisten Zahnzusatztarife leisten im Rahmen einer reinen Regelversorgung mit 100 %. Hier entsteht somit bei einer reinen Regelversorgung für den Patienten kein Eigenanteil.



Noch mehr zu diesem Thema

Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse
Erfahren Sie mehr über den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse
Zahnzusatzversicherung
Vergleich starten
  • die leistungsstärksten Zahnzusatz-Versicherungen vergleichen
  • persönliche Tarif-Empfehlungen erhalten
  • anonymen Abschlussmöglichkeit prüfen
Der Clearment Vetragsschutz ist die "Versicherung" für Ihre Versicherung. Kostenlos bei Abschluss auf WaizmannTabelle.de.