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Zahnersatz / Zahnersatzbehandlung

Wie der Name schon sagt, fallen Behandlungen, die einen Zahn ganz oder auch nur teilweise ersetzen, als Zahnersatz. Nach Definition der meisten Zahnzusatzversicherer gehören zum Zahnersatz Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate sowie die dazugehörigen Suprakonstruktionen (Krone auf dem Implantat). Die Zahnzusatztarife erstatten auch Maßnahmen, die in logischem Zusammenhang mit der Zahnersatzbehandlung stehen - und zwar in gleicher prozentualer Höhe, wie für die Zahnersatzbehandlung selbst. Das wäre z. B. bei einer Implantatversorung mit einem medizinisch notwendigen Knochenaufbau (augmentative Maßnahme) so.

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