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Waizmann   Lexikon

Professionelle Zahnreinigung (PZR)



Neben der üblichen, von der gesetzlichen Krankenversicherung erstatteten Zahnsteinentfernung, gibt es noch die Möglichkeit einer professionellen Zahnreinigung.


Was ist der Unterschied zwischen Zahnsteinentfernung und PZR?


Die PZR ist wesentlich umfangreicher und wird von der Krankenkasse NICHT erstattet. Die einfache Zahnsteinentfernung ist auf das Entfernen harter Belege begrenzt und ist einmal pro Kalenderjahr im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Die PZR dagegen ist hier wesentlich umfangreicher. Zur professionellen Zahnreinigung gehört:

- Das Entfernen von harten Belägen oberhalb des Zahnfleisches,
- das Entfernen von weichen Belägen oberhalb des Zahnfleisches,
- die Reinigung der Zahnzwischenräume,
- das Entfernen von Verfärbungen an den Zähnen (z. B. durch Koffein, Teein, Nikotin, etc.),
- das Polieren der Zähne,
- die Versiegelung von Fissuren sowie
- die Fluoridierung aller Zähne.


Was kostet eine PZR und zahlt die Zahnzusatzversicherung?


Die durchschnittlichen Kosten für eine PZR betragen aktuell im Bundesdurchschnitt ca. 80,- Euro. Zumeist ist eine solche Behandlung pro Halbjahr medizinisch notwendig und somit angeraten. Moderne Zahnzusatzversicherungen leisten ganz oder teilweise für eine professionelle Zahnreinigung bzw. die darin enthaltenen Maßnahmen. Zumeist ist allerdings eine Abrechnung nach der GOZ-Position 1040 vorgeschrieben.

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