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Waizmann   Lexikon

Parodontose/Parodontitis



Was ist Parodontose/Parodontitis?


Bei Parodontose geht es um eine Erkrankung des Zahnhalteapparates (Parodontium). Der Begriff Parodontose wird im allgemeinen nichtmedizinischen Sprachgebrauch häufig einer Zahnfleischentzündung gleichgesetzt. Das ist im eigentlichen Sinne nicht korrekt. Eine Zahnfleischentzündung bezeichnet man als Parodontitis. Eine Parodontose ist eine nicht entzündliche Zahnfleischerkrankung, die zu Zahnlockerung und sogar Zahnverlust führen kann.


Wie erkennt man eine Parodontose/Parodontitis?


Zur Feststellung einer Parodontose gibt es den Parodontalen Screening Index (PSI). Mithilfe einer Sonde wird die Zahnfleischtaschentiefe gemessen und geprüft, ob das Zahnfleisch blutet. Bei einem PSI von 0 ist alles in bester Ordnung. Bei einem PSI von 1 tritt bei der Sondierung bereits Zahnfleischbluten auf und bei einem PSI von 2 kommt Plaque und Zahnstein hinzu. Bei einem PSI von 3 liegt bereits eine Zahntaschentiefe von mind. 3,5 mm vor, bei einem PSI von 4 eine Zahntaschentiefe von mind. 5,5 mm. Bereits ab einem PSI von 3 spricht man von einer vorliegenden Parodontitis.

Bei einer sogenannten Gingivitis liegt eine Entzündung des Zahnfleisches vor, die sich auf das Zahnfleisch beschränkt. Diese ist gut zu behandeln. Bei der Parodontitis ist die Entzündung schon stärker, es kommt zudem zum Knochenabbau im Bereich der Zahnwurzel. Eine Parodontitis kann heute gut behandelt werden, benötigt aber ständige Beobachtung. Bei einer Parodontose liegt keine Entzündung vor. Die Zahnhälse liegen nach und nach frei, es kommt im fortgeschrittenen Stadium auch zu Zahnlockerung bis hin zu Zahnverlust. Eine Parodontose ist eine degenerative Erkrankung und kann nicht erfolgreich geheilt, sondern lediglich gestoppt, werden.


Zahnzusatzversicherung - Schutz auch für Parodontal-Behandlung?


Bei vorliegender Zahnbetterkrankung ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nicht ganz einfach. Viele Versicherer fragen im Antrag danach, ob schon mal eine Parodontalbehandlung stattgefunden hat und ermöglichen einen Abschluss nur dann, wenn dem nicht so ist. Am Einfachsten ist in diesem Fall dann der Abschluss eines Tarifes, der gar keine Gesundheitsfragen stellt. Läuft eine entsprechende Behandlung zum Zeitpunkt des Abschlusses noch, ist dieser Bereich grundsätzlich solange noch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, bis die laufende Behandlung endgültig abgeschlossen wurde. Es gibt Zahnzusatztarife, die umfangreich für Parodontalbehandlungen leisten. Wenn möglich sollten Sie darauf achten, dass der Versicherer kassenunabhängig leistet, also die Leistung nicht davon abhängig macht, dass die gesetzliche Krankenversicherung für die Behandlung eine Vorleistung erbracht hat oder nicht.



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