CEREC | Definition | Erstattung durch Zahnzusatzversicherung
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CEREC ist dem Grund nach eine Abkürzung und steht für CEramic REConstruktion. Dieses Verfahren wird genutzt um Keramikfüllungen und -kronen herzustellen. Der große Vorteil liegt darin, dass mit diesem Verfahren die Behandlung innerhalb einer einzigen Sitzung durchgeführt werden kann.
Ablauf:
Beim CEREC-Verfahren wird mit Hilfe einer intraoralen 3D-Kamera der Zahn zuerst genau erfasst und vermessen. Mit diesen Daten kann anschließend der CEREC-Computer ein dreidimensionales Modell errechnen. Diese vom Computer erstellte Restauration wird dann anschließend aus einem Keramikblock ausgefräst und kann sofort eingesetzt werden.
CEREC - Kassenleistung oder Leistung der privaten Zahnzusatzversicherung?
CEREC wird von leistungsstarken Top-Zahnzusatzversicherungen durchaus erstattet. Der Zahnarzt kann hier die jeweils passende GOZ-Position bezüglich der Versorgung wählen (also z.B. GOZ 2210 Vollkrone oder GOZ 2220 Teilkrone). Da es sich bei der CEREC-Behandlung um eine gleichartige Versorgung handelt, gibt es auch stets einen befundbezogenen Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung.
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