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Waizmann   Lexikon

Keramikverblendung



Keramikverblendungen werden in einem sogenannten Adhäsivverfahren (Klebetechnik) auf die Vorderseite der Frontzähne geklebt, sind lichtdurchlässig und unlösbar. Sie haben eine Materialstärke von ca. 0,5 mm. Durch die Keramikfacette wird der gesamte sichtbare Bereich abgedeckt.

Keramikverblendungen dienen, wie der Name schon sagt, zur Verblendung von metallischen Kronen und Brücken. Keramikverblendungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung lediglich im Frontzahn-Bereich erstattet. Im Seitenzahnbereich müssen Kosten für Keramikverblendungen vom Versicherten selbst getragen werden. Die meisten Zahnzusatzversicherungen leisten hier bis einschließlich 6er-Zahn, die Top-Tarife allerdings sogar ohne jegliche Begrenzung auf eine bestimmte Zahnnummer bis einschließlich 8er-Zahn (Weisheitszahn).

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