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Waizmann   Lexikon

Langzeitprovisorium



Mit Hilfe eines Langzeitprovisoriums kann die geplante Behandlung herausgezögert werden. Dies dient zum Beispiel zur Beobachtung der Kieferrelation (Lagebeziehung von Ober- und Unterkiefer zueinander) oder der Ausheilphasen nach chirurgischen Eingriffen. Das Provisorium wird aus Kunststoff angefertigt. Für das Befestigungsmaterial wird Zinkoxid-Eugenol-Zement verwendet. Sollte die endgültige Versorgung mittels Adhästivtechnik befestigt werden, muss der provisorische Zement eugenolfrei (frei von Nelkenöl) sein.

In Bezug auf Zahnzusatzversicherungen ist hier wichtig zu wissen, dass ein vorhandenes Langzeitprovisorium immer als laufende Behandlung gilt und diese mit Anfertigen und Einpassen NICHT abgeschlossen ist. Das Langzeitprovisorium gilt nur dann als solches, wenn eine Haltbarkeit von mindestens 6 Monaten gegeben ist. Erst nach Einsetzen der Endversorgung gilt die Behandlung dann auch im versicherungsrechtlichen Sinne als abgeschlossen.

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