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SDK Zahnzusatzversicherung kündigen | Checkliste Kündigung
Wann kann ich meine SDK Zusatzversicherung kündigen? Welche Kündigungsfristen muss ich bei der SDK beachten? Kann ich per E-Mail kündigen?Hier finden alle Kündigungsfristen der SDK Zusatzversicherung. Sie erfahren ob Sie die SDK per E-Mail oder Fax kündigen können. Zusätzlich können Sie Kündigungsformular als PDF für die SDK ausdrucken.
Kann ich meine SDK Versicherung innerhalb der nächsten 3-4 Monate kündigen?
Die meisten Zusatzversicherungen der SDK können Sie mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Ein Versicherungsjahr beginnt mit dem Beginn Ihrer Versicherung. Das genaue Beginndatum finden Sie in Ihrer Police.Tarif | Art | Kündigungsfrist |
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SDK SP2 (Klinik Zweibett) | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
SDK SP1 (Klinik Einbett) | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
SDK ZP9 | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr Die Mindestvertragsdauer beträgt 1 Versicherungsjahr. Ein Versicherungsjahr ist die Zeit vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des folgenden Jahres. Das erste Versicherungsjahr ist die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 30. Juni. Versicherte können die Versicherung zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Versicherte können die Versicherung auch nur für einzelne versicherte Personen oder Tarife kündigen. |
SDK ZP1 | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr Die Mindestvertragsdauer beträgt 1 Versicherungsjahr. Ein Versicherungsjahr ist die Zeit vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des folgenden Jahres. Das erste Versicherungsjahr ist die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 30. Juni. Versicherte können die Versicherung zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Versicherte können die Versicherung auch nur für einzelne versicherte Personen oder Tarife kündigen. |
SDK ZG20 | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
SDK ZG30 | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
SDK ZG20+ZGB | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
SDK ZG50 | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
SDK ZG30+ZGB | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
SDK ZG70 | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
SDK ZG50+ZGB | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag für den Zahnzusatztarif ZG50+ZGB der SDK mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ordentlich kündigen. |
SDK ZG70+ZGB | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr Das Versicherungsverhältnis kann beim Zahntarif ZahnPrivatTop (ZG70+ZGB) im Rahmen einer ordentlichen Kündigung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, nach Ablauf der Mindestvertragsdauer von 2 Versicherungsjahren, zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. |