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Häufig gestellte   User-Fragen

Was tun wenn der Versicherungsfall vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung eingetreten ist?



Versicherungsfälle, die vor Abschluss der Versicherung bereits eingetreten waren, können grundsätzlich nicht mehr versichert werden – bei keinem Versicherer. Eine einzige Ausnahme gibt es nur im Bereich Zahnersatz. Wenn Patienten bereits eine Zahnersatz-Maßnahme angeraten bekommen haben oder diese sogar schon am Laufen ist, können wir trotzdem noch einen geeigneten Tarif empfehlen, der für diese Maßnahme leistet. Eine Nachricht per Email an info@waizmanntabelle.de genügt.

Der Versicherungsfall in der privaten Krankenversicherung tritt bereits mit der ersten ärztlichen Diagnose eines Schadens ein – und zwar unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt bereits eine Behandlungsnotwendigkeit bestanden hat oder nicht. Prinzipiell führt auch schon eine mündliche Empfehlung des Zahnarztes zum Eintritt des Versicherungsfalles. Letztendlich ist aber immer entscheidend, was in der Patientenakte eingetragen wurde. Beim ersten größeren Leistungsfall schicken die Versicherer grundsätzlich sogenannte Arztrückfragen an die behandelnden Ärzte sowie unter Umständen an die Vorbehandler der letzten 10 Jahre. Die Ärzte müssen dann umfassende Fragen zum Leistungsfall beantworten. Im Zweifel kann der Versicherer sogar Einblick in die Patientenakte verlangen.

Sollte vor Abschluss der Versicherung alles in Ordnung gewesen sein, gibt es später bei der Erstattung auch keine Probleme. Ein bereits ausgemachter Termin zur Prophylaxe bzw. Vorsorge ist keine angeratene Behandlung. Entsprechend tritt auch der Versicherungsfall nicht vor Abschluss der Versicherung ein.



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