Lohnt der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, obwohl eine kieferorthopädische Maßnahme angeraten wurde?
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Gerade bei Erwachsenen sollte es nicht davon abhängen, dass sich eine Zahnzusatzversicherung lohnt oder nicht, ob eine Leistung für den kieferorthopädischen Bereich erbracht wird. Durch das Anraten einer kieferorthopädischen Maßnahme ist eine Leistung bzw. die Mitversicherung dieses Bereichs jedoch nicht mehr möglich. Aber auch ohne Anraten der Maßnahme wäre eine spätere Leistung für den KFO-Bereich vermutlich nicht mehr möglich gewesen.
Der Versicherungsfall im kieferorthopädischen Bereich tritt bereits mit der ersten ärztlichen Diagnose einer Zahn-/Kieferfehlstellung ein – und zwar unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt bereits eine Behandlungsnotwendig bestanden hat oder nicht. Das bedeutet, falls irgendwann – und wenn es auch schon viele Jahre zurück liegt – mal eine entsprechende Diagnose gestellt wurde, würde der Versicherer dies in Erfahrung bringen und später die Leistung verweigern. In 99% der Fälle einer medizinisch notwendigen kieferorthopädischen Behandlung bei Erwachsenen wurde schon Jahre zuvor eine Fehlstellung diagnostiziert und in der Patientenakte vermerkt.
Eine Leistung wäre grundsätzlich nur dann möglich, wenn eine Zahn-/Kieferfehlstellung nach Abschluss der Versicherung neu eintreten würde – und das ist sehr unwahrscheinlich. Es gibt eine Menge Zahnzusatztarife, die gerade bei Erwachsenen für den kieferorthopädischen Bereich nicht leisten – genau solch ein Tarif wäre für Patienten dann das Richtige. Patienten hätten keine Probleme beim Abschluss der Zahnzusatzversicherung und müssten auch keine Beiträge für Leistungen bezahlen, die Sie niemals in Anspruch nehmen könnten.