Sehr geehrte/r Anfrager/in,
die Mindestvertragsdauer beträgt bei der ARAG 24 Monate. Ab dem zweiten Versicherungsjahr fällt das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr zusammen. Für die Begrenzungen wird jedoch stets ab Versicherungsbeginn gerechnet. Im ersten Jahr ab Versicherungsbeginn ist die Erstattung auf 500,00 Euro und im zweiten Jahr, ab Versicherungsbeginn, auf 1000,00 Euro begrenzt. Ab dem dritten Jahr nach Versicherungsbeginn gibt es keine Summenbegrenzung mehr.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Normalerweise sind die ersten Jahre einer Zahnzusatzversicherung mit sog. anfänglichen Summenbegrenzungen "gedrosselt". Hierbei kann der Kunde nur bis zu einem bestimmten, von der Versicherung festgelegten Summe, Rechnungen einreichen. Diese Leistungsbeschränkung wird z.B. nach drei oder vier Jahren aufgehoben. Manche Versicherungen haben am Anfang auch noch Wartezeiten für bestimmte Behandlungen.