Das Original seit 1995|von Zahnärzten empfohlenDigitalausgabe|Stand KW 21 / 2026
WaizmannTabelle Forum · ARAG Z100 DentalPro

ARAG Z100 Summenbegrenzungen - Wartezeit

In den Vertragsunterlagen heißt es: Ergänzung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Zahn- und Kieferregulierung Höchstleistung: 1. Jahr 500 Euro; 2. Jahr 1.000 Euro; ab 3. Jahr und bei Unfällen unbegrenzt Gesamtleistung inkl. Leistung der GKV: Ab wann würde die ARAG dann unbegrenzt Leistungen übernehmen. Wenn volle 2 Jahre beendet sind oder volle 3 Jahre? Mfg

Antwort der WaizmannTabelle
Sehr geehrte/r Anfrager/in,

die Mindestvertragsdauer beträgt bei der ARAG 24 Monate. Ab dem zweiten Versicherungsjahr fällt das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr zusammen. Für die Begrenzungen wird jedoch stets ab Versicherungsbeginn gerechnet. Im ersten Jahr ab Versicherungsbeginn ist die Erstattung auf 500,00 Euro und im zweiten Jahr, ab Versicherungsbeginn, auf 1000,00 Euro begrenzt. Ab dem dritten Jahr nach Versicherungsbeginn gibt es keine Summenbegrenzung mehr.

Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Normalerweise sind die ersten Jahre einer Zahnzusatzversicherung mit sog. anfänglichen Summenbegrenzungen "gedrosselt". Hierbei kann der Kunde nur bis zu einem bestimmten, von der Versicherung festgelegten Summe, Rechnungen einreichen. Diese Leistungsbeschränkung wird z.B. nach drei oder vier Jahren aufgehoben. Manche Versicherungen haben am Anfang auch noch Wartezeiten für bestimmte Behandlungen.

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