die grundsätzlich vorgesehene Erstattungsleistung beträgt 100%. Bei Wurzel- und Parodontosebehandlungen leistet der Tarif jedoch nur dann, wenn die Behandlung bereits medizinisch notwendig ist, von der GKV allerdings „noch“ nicht übernommen wird. Wird die Behandlung bereits von der GKV übernommen und es würden noch zusätzliche Mehrkosten entstehen, dann sind diese bei Wurzel- und Parodontosebehandlungen nicht erstattungsfähig.
Die ARAG will zudem, dass der Zahnarzt zuerst alle zustehenden Leistungen mit der GKV soweit als möglich abgerechnet hat.
Wenn es also eine Behandlung ist, die die Kasse erstattet, dann hat der Zahnarzt das über die Kasse abzurechnen, für etwaige Mehrkosten würde die ARAG jedoch nicht aufkommen.
Hat der Zahnarzt mit Ihnen besprochen, warum er die Behandlung nicht über die Kasse abrechnen kann/möchte?
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Mit freundlichem Gruß,
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