Sehr geehrte/r Anfrager/in,
haben Sie diesen Tarif oder möchten Sie diesen unter Umständen abschließen? Wurde Ihnen diese Behandlung bereits angeraten?
Wenn Sie gerne einen Zahnzusatztarif abschließen möchten und Ihnen wurde eine Behandlung bereits konkret angeraten, dann ist diese im Antrag der ARAG anzugeben. Die Folge, entweder Ausschluss oder Ablehnung.
Wenn Sie diesen Tarif schon längere Zeit besitzen und nun ganz neu die medizinische Notwendigkeit für eine Schiene aufgetreten ist, übernimmt die ARAG unter Umständen Kosten für die Funktionsdiagnostik. Die Schiene wird tatsächlich nicht erstattet, weil das eben eine Leistung ist, die die GKV zu erbringen hat.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist oft problematisch, wenn Sie bereits eine Aufbissschiene tragen. Viele Versicherungen lehnen einen Versicherungsantrag ab. Unser Online-Annahmecheck zeigt Ihnen welche Zahnzusatzversicherungen Sie auch mit Aufbissschiene versichern.