ARAG Z100 DentalPro Kieferorthopädie bei Erwachsenen
Welche kieferorthopädischen Leistungen werden bei Erwachsenen übernommen?ausführliche Tarifbeschreibung ARAG Z100 DentalPro Zahnzusatzversicherung anzeigen
Die grundsätzlich vorgesehene Erstattungsleistung im Bereich Kieferorthopädie (KFO) beträgt beim ARAG Z-100 80%, sofern die Behandlung medizinisch notwendig ist, jedoch nicht (mehr) von der GKV übernommen wird (z.B. bei KIG-Einstufung 2 oder normalerweise bei über 18-Jährigen).
Sofern die GKV die Behandlung übernimmt (KIG-Einstufung 3-5), werden im Rahmen einer gültigen Mehr-Kostenvereinbarung über die Kassenleistung hinausgehende Zusatzleistungen NICHT von der ARAG erstattet. Also, wenn die Kasse sagt, wir leisten für diese Behandlung, der Kieferorthopäde jedoch bestimmte Leistungen und Behandlungen anbietet, die nicht über die Kasse abgerechnet werden können, sondern privat zusätzlich geleistet werden müssen. Diese Mehr-Kosten werden in diesem Tarif nicht erstattet.
Bei KFO-Behandlungen bei Erwachsenen ist noch anzumerken:
Es sind natürlich stets nur Behandlungen erstattungsfähig, bei denen der Versicherungsfall erst neu nach Vertragsabschluss eingetreten ist. Das gilt natürlich auch für die Zahnfehlstellung. Ein Erwachsener bei dem bereits vor Vertragsabschluss eine Zahn- oder Kieferfehlstellung vom Zahnarzt diagnostiziert bekommen hat, kriegt natürlich keine Leistung mehr dafür, weil insoweit der Versicherungsfall bereits vor Vertragsabschluss eingetreten und für solche Fälle leistet ja bekanntlich kein Versicherer.
Zudem - wenn jemand nur aus ästhetischen Gründen seine Zähne begradigen lassen wollte, würde das generell keine Zahnzusatzversicherung erstatten.
Der Grund: Es gibt keine Leistung für rein kosmetische Behandlungen, das gilt für alle Krankenversicherungen, GKV und PKV leisten dafür nicht. Es muss also stets eine medizinische Notwendigkeit vorliegen und es muss sich um eine "behandlungsbedürftige" Zahnfehlstellung handeln.
Nur wenige Zahnzusatzversicherungen leisten auch für KFO bei Erwachsenen. Aber Achtung: es wird nur erstattet solange der Zahnarzt noch keine Behandlung angeraten hat.
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