Das Original seit 1995|von Zahnärzten empfohlenDigitalausgabe|Stand KW 21 / 2026
WaizmannTabelle Forum · ARAG Z100 DentalPro

Summenbegrenzungen beim ARAG Z100

Wie verhält es sich mit den anfänglichen Summenbegrenzungen beim ARAG Z100, wenn ich im 1. Versicherungsjahr in Monat 10 zwei Kostenvoranschläge einreiche, wo einer 600,- und einer 1.200,- Euro kosten würde? Sollte ich beim Einreichen das auf Jahr 1 und 2 aufteilen oder beide gemeinsam einreichen?

Antwort der WaizmannTabelle
Beim ARAG Z100 gelten folgende anfängliche Begrenzungen:

Im ersten Jahr ab Versicherungsbeginn ist die Erstattung auf 500,00 Euro und im zweiten Jahr, ab Versicherungsbeginn, auf 1000,00 Euro begrenzt. Ab dem dritten Jahr nach Versicherungsbeginn gibt es keine Summenbegrenzung.

Die Summenbegrenzungen beziehen sich dann auf die Behandlung bzw. den Behandlungstag. Man kann also im ersten Jahr max. 500.- EURO im zweiten dann das Doppelte so zu sagen „ausschöpfen“.
Wichtig: Die Versicherer behandeln die Abrechnungen von Erstattungen in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit unterschiedlich. Bei den meisten Tarifen wird das Behandlungsdatum herangezogen, wenn auf die begrenzten Summen angerechnet werden soll. Wenige Tarife beziehen sich allerdings auf das Feststelldatum der Mangel an den Zähnen, egal wann die eigentliche Behandlung dann durchgeführt wird.

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