Beim ARAG Z100 gelten folgende anfängliche Begrenzungen:
Im ersten Jahr ab Versicherungsbeginn ist die Erstattung auf 500,00 Euro und im zweiten Jahr, ab Versicherungsbeginn, auf 1000,00 Euro begrenzt. Ab dem dritten Jahr nach Versicherungsbeginn gibt es keine Summenbegrenzung.
Die Summenbegrenzungen beziehen sich dann auf die Behandlung bzw. den Behandlungstag. Man kann also im ersten Jahr max. 500.- EURO im zweiten dann das Doppelte so zu sagen „ausschöpfen“.
Wichtig: Die Versicherer behandeln die Abrechnungen von Erstattungen in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit unterschiedlich. Bei den meisten Tarifen wird das Behandlungsdatum herangezogen, wenn auf die begrenzten Summen angerechnet werden soll. Wenige Tarife beziehen sich allerdings auf das Feststelldatum der Mangel an den Zähnen, egal wann die eigentliche Behandlung dann durchgeführt wird.