Sehr geehrte/r Anfrager/in,
wenn der Versicherungsfall schon eingetreten ist, und das ist ja hier der Fall (es liegt ja auch schon ein Behandlungsplan vor), dann kann das leider nicht mehr mitversichert werden. As ist grundsätzlich so, nicht nur bei der ARAG.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Solange noch KEINE Zahn- oder Kieferfehlstellung des Kindes | Jugendlichen diagnostiziert wurde, können Leistungen für eine kieferorthopädische Behandlung versichert werden. Wenn der Zahnarzt oder gar der Kieferorthopäde eine Fehlstellung diagnostiziert bzw. darauf hinweisende Notizen in der Patientenakte vermerkt ist der Leistungsfall bereits eingetreten und der Leistungspunkt Kieferorthopädie nicht mehr versicherbar.