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Lassen sich fehlender Zähne mitversichern?

Viele Zahnzusatzversicherungen schließen die vor Abschluss der Versicherung bereits fehlenden, nicht ersetzten Zähne von Beginn an vom Versicherungsschutz aus. Bei manchen Zahnzusatztarifen können diese Zähne allerdings auch mitversichert werden. Für die Mitversicherung der fehlenden, nicht ersetzten Zähnen gibt es bei jedem dieser Versicherer unterschiedliche Vorgehensweisen. Es gibt abhängig vom Versicherer immer eine maximale Anzahl von Zähnen, die vor Abschluss fehlen dürfen, damit eine Annahme noch möglich ist. Sollte diese maximale Anzahl nicht überschritten werden, können die fehlenden, nicht ersetzten Zähne dann zu bestimmten Konditionen mitversichert werden.

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