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anfängliche Summenbegrenzungen / dauerhafte Summenbegrenzungen / Zahnstaffel

Zahnzusatzversicherungen leisten meist nicht sofort in voller Höhe, die Leistungen sind entweder dauerhaft oder in den ersten Jahren begrenzt.

Die anfänglichen Summenbegrenzungen gelten, wie der Name schon sagt, nur für die ersten Versicherungsjahre. Dabei begrenzt der Versicherer die Erstattung auf einen maximalen Höchstbetrag. Ist dieser Betrag ausgeschöpft, müssen die übrigen Kosten vom Versicherten selbst getragen werden.

Dauerhafte Summenbegrenzungen gelten meist nur für einzelne Leistungsbereiche, wie z. B. Prophylaxe, oder für einzelne Behandlungsmethoden, wie z. B. Implantate. Diese Begrenzungen gelten entweder jeweils für ein Versicherungsjahr und beginnen dann wieder von vorne oder für einzelne Behandlungsbereiche, wie z. B. Kieferorthopädie, über die gesamte Vertragslaufzeit.

Bei einer Zahnstaffel hängt die Höhe der anfänglichen Summenbegrenzungen oder auch die Laufzeit dieser anfänglichen Summenbegrenzungen von der Anzahl fehlender, nicht ersetzter oder mittels Zahnersatz versorgter Zähne ab. Anstatt eines Risikzuschlags verlängern diese Versicherer entweder die anfänglichen Summenbegrenzungen auf bis zu max. 96 Monate oder verringern di anfänglichen Summenbegrenzungen auf einen gewissen Teil. Die maximale Leistung in den ersten Versicherungsjahren ist dann entsprechend geringer.

Da Zahnzusatztarife häufig für mehrere Bereiche (Zahnersatz, Zahnerhalt, Kieferorthopädie, Prophylaxe) leisten, gelten oft auch die Summenbegrenzungen für einzelne Bereiche gesondert.

Kundenfrage:

Ist ein Wegfall der anfänglichen Summenbegrenzungen möglich?


Antwort: Waizmann ZZV Experten-Team
Ja. Mittlerweile bieten einige Versicherungsgesellschaften moderne Zahnzusatzversicherungen mit einer Wechsel-Option. Bei diesen Tarifen kann man sich bereits erworbene / bereits abgegoltene Summenbegrenzungen der “alten” Zahnzusatzversicherung anrechnen lassen. Im besten Fall erhält man beim Versicherungswechsel der Zahnversicherung einen besseren Versicherungsschutz, kann nahtlos (also ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes) zur neuen Zahnzusatzversicherung wechseln und sich die gesamten anfänglichen Summenbegrenzungen ersparen. Somit steht dem Kunden ein vollumfänglicher Versicherungsschutz ohne anfängliche Summenbegrenzung / ohne anfängliche Zahnstaffel zur Verfügung.
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Kundenfrage:

Gibt es eine Zahnzusatzversicherung ohne anfängliche Summenbegrenzungen?


Antwort: Waizmann ZZV Experten-Team
Nein. Leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen mit starken Leistungen für Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe haben immer anfängliche Summenbegrenzungen.
Kundenfrage:

Welche Bereiche umfassen anfängliche Summenbegrenzungen bei Zahnzusatzversicherungen?


Antwort: Waizmann ZZV Experten-Team
Bei modernen, leistungsstarken Zahnzusatzversicherungen gilt die anfängliche Leistungsbegrenzung bei Zahntarifen nur noch für den Leistungsbereich Zahnersatz (Kronen, Implantate, Inlays). Diese anfänglichen Begrenzungen liegen bei ca. 1300 Euro bis 1500 Euro im ersten Jahr und bei ca. 2600 Euro - 3000 Euro im zweiten Jahr. Oft sind Leistungen für Zahnerhalt (Paro- und Wurzelbehandlungen) von Beginn an ohne Begrenzung, sowie das Budget für die professionelle Zahnreinigung (PZR) von Beginn an sofort zu nutzen.
Kundenfrage:

Wann endet die anfängliche Leistungsbegrenzung / Zahnstaffel?


Antwort: Waizmann ZZV Experten-Team
Die anfängliche Leistungsbegrenzung oder Zahnstaffel endet bei Zahnzusatzversicherungen nach Ablauf des im Zahn-Tarif festgelegten Zeitraumes. Dabei können sich die anfänglichen Summenbegrenzungen auf das Kalenderjahr (31. Dezember) oder auch auf das Versicherungsjahr (laufende 12 Monate) beziehen. Bei den meisten Zahnzusatzversicherungen endet die anfängliche Leistungsbegrenzung nach drei bis fünf Jahren. Danach leisten Zahntarife ohne Begrenzung für Zahnerhalt und Zahnersatz.
Kundenfrage:

Was bedeutet Summenbegrenzung bei Zahnzusatzversicherungen?


Antwort: Waizmann ZZV Experten-Team
Die anfängliche Summenbegrenzung oder Zahnstaffel bezeichnet einen Zeitraum der ersten drei bis fünf Jahren, in der eine Zahnzusatzversicherung nur innerhalb bestimmter Höchstgrenze z.B. 1500 Euro im ersten Jahr, 3000 Euro im zweiten Jahr leistet. Man könnte sagen, dass die Zahnzusatzversicherung zunächst gedrosselt ist und nach Ablauf der Summenbegrenzung unbegrenzt für Zahnarztrechnungen leistet.
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