Was versteht man unter Verblendungen? Leisten Zahnzusatzversicherungen für Verblendungen?
Mittels äußerlicher Verblendungen, z.B. aus Keramik oder Kunststoff, kann die Ästhetik von metallenem Zahnersatz (z.B. Kronen oder Brücken) verbessert werden. Allerdings können auch Verblendungen den Biss korrigieren und überempfindliche Zähne schützen.
Auf Kronen und anderem festem Zahnersatz kommen Zahnverblendungen aus Kunststoff und Keramik in Frage – wo hingegen auf herausnehmbarem Zahnersatz größtenteils mit Kunststoffverblendungen gearbeitet wird. Zähne werden dann mit einer Schicht aus Kunststoff oder Keramik überzogen (verblendet). Beide Materialien sind zahnfarben und dienen daher vor allem dem natürlichen Erscheinungsbild des künstlichen Zahnes.
Die Regelversorgung der Krankenkassen sieht eine Zahnverblendung bei Zahnersatz nur im Sichtbereich vor, etwa auf den Vorderseiten der Frontzähne und auf den sichtbaren Oberflächen der vorderen Backenzähne.
Gute Zahnzusatzversicherungen leisten bei medizinischer Notwendigkeit, wenn es also nicht kosmetische bzw. ästhetische Gründe sind, für Verblendungen. Allerdings gibt es Tarife, die Verblendungen nur bis zum 5er- oder 6er-Zahn erstatten, während andere Tarife dafür sogar gänzlich ohne Einschränkung leisten.
Achtung: Ästhetische Zahnverblendungen, sog. Veneers oder Lumineers werden in der Regel weder von der gesetzlichen Krankenversicherung noch von einer privaten Zahnzusatzversicherung erstattet!
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