Was fällt unter Zahnersatz?
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Unter Zahnersatz versteht man alle Formen von künstlich hergestellten Ersatz für Zähne. Das kann den ganzen Zahn betreffen, oder auch nur einen Teil davon. Amalgam- oder Kunststofffüllungen sind allerdings kein Zahnersatz.
Inlays sind so genannte Einlagefüllungen. Diese werden bei den meisten Versicherern wie Zahnersatz behandelt.
Kronen, Brücken, Prothesen und Co.:
Man unterscheidet grob zwei Gruppen von Zahnersatz:
- Festsitzender Zahnersatz
- Herausnehmbarer Zahnersatz.
Herausnehmbarer Zahnersatz wird im allgemeinen Sprachgebrauch häufig auch als Prothese bezeichnet. Herausnehmbarer und festsitzender Zahnersatz können auch kombiniert werden. Zum festsitzenden Zahnersatz gehören Brücken, (Teil-)Kronen (auch Veneers), Implantate, meist auch Inlays und Onlays.
Zahnersatz im Antrag auf Zahnzusatzversicherungen:
Beim Abschluss einer Vielzahl von Zahnzusatzversicherungen wird im Antrag gefragt, ob bereits Zahnersatz besteht, zum Teil zusätzlich auch noch, ob dieser schon älter als 10 Jahre ist. Inlays müssen in so einem Fall nicht angegeben werden, alle anderen Formen von Zahnersatz jedoch schon.
Bereits vorhandener Zahnersatz kann problemlos mitversichert werden, wenn dieser bei Antragstellung vollkommen in Ordnung ist und keinerlei Reparaturen, Erneuerungen oder sonstige Behandlungen notwendig / angeraten / geplant sind. Vorhandener Zahnersatz gilt auch nicht als fehlender Zahn die Antragsfragen betreffend.
Zahnersatz kann hohe Kosten verursachen. Je höher der Prozentsatz der Leistung (z.B. 85 % inkl. der Leistung der GKV), desto besser. Inlays und Onlays werden – da meist dem Zahnersatz zugeordnet – dann auch entsprechend der Leistungshöhe bei Zahnersatz erstattet.
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