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ARAG Zahnzusatzversicherung kündigen | Checkliste Kündigung

Wann kann ich meine ARAG Zusatzversicherung kündigen? Welche Kündigungsfristen muss ich bei der ARAG beachten? Kann ich per E-Mail kündigen?

Hier finden alle Kündigungsfristen der ARAG Zusatzversicherung. Sie erfahren ob Sie die ARAG per E-Mail oder Fax kündigen können. Zusätzlich können Sie Kündigungsformular als PDF für die ARAG ausdrucken.

Kann ich meine ARAG Versicherung innerhalb der nächsten 3-4 Monate kündigen?

Die meisten Zusatzversicherungen der ARAG können Sie mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Ein Versicherungsjahr beginnt mit dem Beginn Ihrer Versicherung. Das genaue Beginndatum finden Sie in Ihrer Police.

TarifArtKündigungsfrist
ARAG MedKlinik 2-Bett LKrankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
ARAG MedKlinik 1-Bett LKrankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
ARAG MedKlinik 2-Bett SKrankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
ARAG MedKlinik 1-Bett SKrankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
ARAG 262Krankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
ARAG 261Krankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
ARAG 483Heilpraktiker3 Monate zum Versicherungsjahr
ARAG Dent70Zahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Tarif jeweils mit 3-monatiger Frist zum Versicherungsjahresende gekündigt werden.
ARAG Dent90Zahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Tarif jeweils mit 3-monatiger Frist zum Versicherungsjahresende gekündigt werden.
ARAG Dent90+Zahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Tarif jeweils mit 3-monatiger Frist zum Versicherungsjahresende gekündigt werden.
ARAG Dent100Zahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Tarif jeweils mit 3-monatiger Frist zum Versicherungsjahresende gekündigt werden.
ARAG Z90-BonusZahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
Der Tarif für den Zahnbereich der ARAG Z90-Bonus kann erstmals nach Ablauf der Mindestvertragsdauer und danach jedes Jahr jeweils mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Ab dem zweiten Versicherungsjahr entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr.
ARAG Z70Zahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
Der Kunde kann den Zahnzusatztarif ARAG Z70 DentalPro erstmals zum Ende der 24-monatigen Mindestvertragsdauer und danach jährlich jeweils mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalenderjahres kündigen. Ab dem zweiten Versicherungsjahr entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr.
ARAG Z50/90Zahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
Man kann die Zahnzusatzversicherung ARAG Z50/90 erstmals zum Ende der 2-jährigen Mindestvertragsdauer und danach jährlich jeweils mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalenderjahres kündigen. Ab dem zweiten Versicherungsjahr entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr.
ARAG Z100 DentalProZahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
Eine Kündigung des Zahntarifs ARAG Z100 DentalPro ist erstmals zum Ende der Mindestvertragsdauer und danach jährlich jeweils mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalenderjahres möglich. Ab dem zweiten Versicherungsjahr fällt das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr zusammen.

ARAG
Kündigung Faxnummer

Fax-Nummer: 089 4124-9525