ARAG Zahnzusatzversicherung kündigen | Checkliste Kündigung
Wann kann ich meine ARAG Zusatzversicherung kündigen? Welche Kündigungsfristen muss ich bei der ARAG beachten? Kann ich per E-Mail kündigen?Hier finden alle Kündigungsfristen der ARAG Zusatzversicherung. Sie erfahren ob Sie die ARAG per E-Mail oder Fax kündigen können. Zusätzlich können Sie Kündigungsformular als PDF für die ARAG ausdrucken.
Kann ich meine ARAG Versicherung innerhalb der nächsten 3-4 Monate kündigen?
Die meisten Zusatzversicherungen der ARAG können Sie mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Ein Versicherungsjahr beginnt mit dem Beginn Ihrer Versicherung. Das genaue Beginndatum finden Sie in Ihrer Police.Tarif | Art | Kündigungsfrist |
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ARAG MedKlinik 2-Bett L | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
ARAG MedKlinik 1-Bett L | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
ARAG MedKlinik 2-Bett S | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
ARAG MedKlinik 1-Bett S | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
ARAG 262 | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
ARAG 261 | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
ARAG 483 | Heilpraktiker | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
ARAG Dent70 | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Tarif jeweils mit 3-monatiger Frist zum Versicherungsjahresende gekündigt werden. |
ARAG Dent90 | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Tarif jeweils mit 3-monatiger Frist zum Versicherungsjahresende gekündigt werden. |
ARAG Dent90+ | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Tarif jeweils mit 3-monatiger Frist zum Versicherungsjahresende gekündigt werden. |
ARAG Dent100 | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Tarif jeweils mit 3-monatiger Frist zum Versicherungsjahresende gekündigt werden. |
ARAG Z90-Bonus | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr Der Tarif für den Zahnbereich der ARAG Z90-Bonus kann erstmals nach Ablauf der Mindestvertragsdauer und danach jedes Jahr jeweils mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Ab dem zweiten Versicherungsjahr entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr. |
ARAG Z70 | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr Der Kunde kann den Zahnzusatztarif ARAG Z70 DentalPro erstmals zum Ende der 24-monatigen Mindestvertragsdauer und danach jährlich jeweils mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalenderjahres kündigen. Ab dem zweiten Versicherungsjahr entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr. |
ARAG Z50/90 | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr Man kann die Zahnzusatzversicherung ARAG Z50/90 erstmals zum Ende der 2-jährigen Mindestvertragsdauer und danach jährlich jeweils mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalenderjahres kündigen. Ab dem zweiten Versicherungsjahr entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr. |
ARAG Z100 DentalPro | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr Eine Kündigung des Zahntarifs ARAG Z100 DentalPro ist erstmals zum Ende der Mindestvertragsdauer und danach jährlich jeweils mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalenderjahres möglich. Ab dem zweiten Versicherungsjahr fällt das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr zusammen. |