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AXA Zahnzusatzversicherung kündigen | Checkliste Kündigung

Wann kann ich meine AXA Zusatzversicherung kündigen? Welche Kündigungsfristen muss ich bei der AXA beachten? Kann ich per E-Mail kündigen?

Hier finden alle Kündigungsfristen der AXA Zusatzversicherung. Sie erfahren ob Sie die AXA per E-Mail oder Fax kündigen können. Zusätzlich können Sie Kündigungsformular als PDF für die AXA ausdrucken.

Kann ich meine AXA Versicherung innerhalb der nächsten 3-4 Monate kündigen?

Die meisten Zusatzversicherungen der AXA können Sie mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Ein Versicherungsjahr beginnt mit dem Beginn Ihrer Versicherung. Das genaue Beginndatum finden Sie in Ihrer Police.

TarifArtKündigungsfrist
AXA MED Komfort-UHeilpraktiker3 Monate zum Versicherungsjahr
AXA Komfort-UKrankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
AXA Komfort Start-U + KurKrankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
AXA Komfort Start-UKrankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
AXA MED Komfort Start-UHeilpraktiker3 Monate zum Versicherungsjahr
AXA DENT Komfort-UZahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
Der Kunde kann das den Zahnzusatztarif DENT Komfort-U mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren, kündigen
AXA DENT Premium-UZahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
Der Kunde kann das den Zahnzusatztarif DENT Premium-U mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren, kündigen
AXA DENTZahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr
AXA EGZahn+ProphyDentZahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr
Der Kunde kann das den Zahnzusatztarif EGZahn+ProphyDent mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren, kündigen
AXA EGZahnZahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr
AXA EGZahnPlus+ProphyDentZahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis im Zahntarif EGZahnPlus+ProphyDent zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
AXA EGZahnPlusZahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr