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Continentale Zahnzusatzversicherung kündigen | Checkliste Kündigung

Wann kann ich meine Continentale Zusatzversicherung kündigen? Welche Kündigungsfristen muss ich bei der Continentale beachten? Kann ich per E-Mail kündigen?

Hier finden alle Kündigungsfristen der Continentale Zusatzversicherung. Sie erfahren ob Sie die Continentale per E-Mail oder Fax kündigen können. Zusätzlich können Sie Kündigungsformular als PDF für die Continentale ausdrucken.

Kann ich meine Continentale Versicherung innerhalb der nächsten 3-4 Monate kündigen?

Die meisten Zusatzversicherungen der Continentale können Sie mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Ein Versicherungsjahr beginnt mit dem Beginn Ihrer Versicherung. Das genaue Beginndatum finden Sie in Ihrer Police.

TarifArtKündigungsfrist
Continentale Easy Ambulant 1200Heilpraktiker3 Monate zum Versicherungsjahr
Continentale SG2Krankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
Continentale SG1Krankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
Continentale CEZ10Zahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr
Die Zahnzusatzversicherung der Continentalen CEZ10 kann nach Ablauf der Mindestvertragsdauer, welche bei der Continentalen zwei Jahre beträgt, jederzeit mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden.
Continentale CEZP-UZahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr
Die Mindestvertragslaufzeit der Zahnzusatzversicherung CEZP der Continentalen beträgt 2 Jahre. Nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Ende jeden Versicherungsjahres gekündigt werden.
Continentale CEZKZahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr
Nach Einhaltung der Mindestvertragsdauer, welche bei der Continentalen zwei Jahre beträgt, kann der Tarif CEZK jederzeit mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden.

Schicken Sie die Kündigung an:

kdcmuenchen@continentale.de