Gothaer Zahnzusatzversicherung kündigen | Checkliste Kündigung
Wann kann ich meine Gothaer Zusatzversicherung kündigen? Welche Kündigungsfristen muss ich bei der Gothaer beachten? Kann ich per E-Mail kündigen?Hier finden alle Kündigungsfristen der Gothaer Zusatzversicherung. Sie erfahren ob Sie die Gothaer per E-Mail oder Fax kündigen können. Zusätzlich können Sie Kündigungsformular als PDF für die Gothaer ausdrucken.
Senden Sie Ihre Kündigung an
Schicken Sie die Kündigung an:info@gothaer.de
Tarif | Art | Kündigungsfrist |
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MediZ Duo 80 | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. |
MediZ Duo 90 | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. |
MediZ Duo 100 | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
MediClinic Plus | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
MediClinic S Plus | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
MediClinic Premium | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
MediClinic S Premium | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
Medi Ambulant | Heilpraktiker | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
MediZDuo | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre, wobei das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Das erste Versicherungsjahr ist ein sog. "Rumpfjahr", was bedeutet, dass das erste Versicherungsjahr grundsätzlich am 31.12. des Abschlussjahres endet. |
MediZPremium+MediProphy | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr Die Mindestvertragsdauer beträgt bei der Gothaer 2 Jahre. Versicherungsjahr ist Kalenderjahr. Das erste Versicherungsjahr ist ein Rumpfjahr, d.h. das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Abschlussjahres. Eine Kündigung ist erstmals zum Ende der Mindestvertragsdauer und danach jährlich mit 3-monatiger Frist möglich (Versicherungsjahr ist Kalenderjahr!!!). |