Zahnzusatz
3 Monate zum KalenderjahrDas Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das Versicherungsverhältnis kann erstmals mit Ablauf des zweiten Kalenderjahres gekündigt werden, anschließend jeweils zum 01.01. (Frist: 3 Monate zum Kalenderjahresende).
Zahnzusatz
3 Monate zum KalenderjahrDas Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das Versicherungsverhältnis kann erstmals mit Ablauf des zweiten Kalenderjahres gekündigt werden, anschließend jeweils zum 01.01. (Frist: 3 Monate zum Kalenderjahresende).
Zahnzusatz
3 Monate zum KalenderjahrDas Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das Versicherungsverhältnis kann erstmals mit Ablauf des zweiten Kalenderjahres gekündigt werden, anschließend jeweils zum 01.01. (Frist: 3 Monate zum Kalenderjahresende).
Krankenhaus
3 Monate zum Versicherungsjahr
Krankenhaus
3 Monate zum Versicherungsjahr
Krankenhaus
3 Monate zum Kalenderjahr
Krankenhaus
3 Monate zum Kalenderjahr
Heilpraktiker
3 Monate zum Versicherungsjahr
Heilpraktiker
3 Monate zum Versicherungsjahr
Brille
3 Monate zum Kalenderjahr
Zahnzusatz
3 Monate zum KalenderjahrDer Versicherungsvertrag im Tarif ZahnPRIVAT Premium der Union Krankenversicherung wird zunächst für zwei Versicherungsjahre abgeschlossen - als Versicherungsjahr gilt dabei das Kalenderjahr. Er verlängert sich stillschweigend um ein Versicherungsjahr, wenn er nicht vom Versicherungsnehmer mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich gekündigt wird.
Erhöht der Versicherer die Beiträge aufgrund der Beitragsanpassungsklausel oder vermindert er seine Leistungen, so kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
Zahnzusatz
3 Monate zum KalenderjahrDer Versicherungsvertrag im Tarif ZahnPremium der Union Krankenversicherung wird zunächst für zwei Versicherungsjahre abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Versicherungsjahr, wenn er nicht vom Versicherungsnehmer mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich gekündigt wird.
Erhöht der Versicherer die Beiträge aufgrund der Beitragsanpassungsklausel oder vermindert er seine Leistungen, so kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.