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Union Krankenversicherung Zahnzusatzversicherung kündigen | Checkliste Kündigung

Wann kann ich meine Union Krankenversicherung Zusatzversicherung kündigen? Welche Kündigungsfristen muss ich bei der Union Krankenversicherung beachten? Kann ich per E-Mail kündigen?

Hier finden alle Kündigungsfristen der Union Krankenversicherung Zusatzversicherung. Sie erfahren ob Sie die Union Krankenversicherung per E-Mail oder Fax kündigen können. Zusätzlich können Sie Kündigungsformular als PDF für die Union Krankenversicherung ausdrucken.

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Schicken Sie die Kündigung an:
service@ukv.de

Tarif
Art
Kündigungsfrist
KlinikPRIVAT Premium oARKrankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
KlinikPRIVAT PremiumKrankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
KlinikPRIVAT 2Krankenhaus3 Monate zum Kalenderjahr
KlinikPRIVAT 1Krankenhaus3 Monate zum Kalenderjahr
NaturPRIVAT + VorsorgePRIVATHeilpraktiker3 Monate zum Versicherungsjahr
NaturPRIVATHeilpraktiker3 Monate zum Versicherungsjahr
VorsorgePrivatBrille3 Monate zum Kalenderjahr
ZahnPRIVAT PremiumZahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
Der Versicherungsvertrag im Tarif ZahnPRIVAT Premium der Union Krankenversicherung wird zunächst für zwei Versicherungsjahre abgeschlossen - als Versicherungsjahr gilt dabei das Kalenderjahr. Er verlängert sich stillschweigend um ein Versicherungsjahr, wenn er nicht vom Versicherungsnehmer mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich gekündigt wird. Erhöht der Versicherer die Beiträge aufgrund der Beitragsanpassungsklausel oder vermindert er seine Leistungen, so kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
ZahnPremiumZahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
Der Versicherungsvertrag im Tarif ZahnPremium der Union Krankenversicherung wird zunächst für zwei Versicherungsjahre abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Versicherungsjahr, wenn er nicht vom Versicherungsnehmer mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich gekündigt wird. Erhöht der Versicherer die Beiträge aufgrund der Beitragsanpassungsklausel oder vermindert er seine Leistungen, so kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.