Die meisten Versicherer stellen im Antrag zur Zahnzusatzversicherung ausführliche Gesundheitsfragen. Diese müssen zu 100% korrekt beantwortet werden. Beim ersten größeren Leistungsfall führen die Versicherer die sogenannte „VVA-Prüfung“ (Prüfung auf Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht) durch. Dabei wird geprüft, ob die gemachten Angaben im Antrag zum Zeitpunkt der Antragstellung korrekt waren oder nicht. Sollte das nicht der Fall gewesen sein, kann und wird der Versicherer entsprechende Rechtsmaßnahmen ergreifen. Diese können von Ablehnung der Leistung, über Rücktritt vom Vertrag bis hin zur rückwirkenden Anfechtung des Vertrags reichen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass auch unwissentlich falsch gemachte Angaben Rechtsmaßnahmen nach sich ziehen können. Wenn sich Patienten bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen nicht zu 100% sicher sind, raten wir dringend, beim behandelnden Zahnarzt Rücksprache zu halten.
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Aus welchem Grund werden Gesundheitsfragen im Antrag gestellt?
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