Können fehlende Zähne in der Zahnzusatzversicherung mitversichert werden?
Bei manchen Versicherern können bereits fehlende, nicht ersetzte Zähne mitversichert werden. Meist verlangen Versicherer für diese Mitversicherung einen beitragsmäßigen oder prozentualen Risikozuschlag. Möglich ist auch, eine verlängerte bzw. leistungsmäßig verringerte anfängliche Leistungsstaffel zu vereinbaren. Bei einigen wenigen Versicherern kann jedoch ein einzelner fehlender, nicht ersetzter Zahn, sogar kostenlos mitversichert werden.
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