Kann man eine Zahnzusatzversicherung nach Parodontose abschließen?
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Parodontose ist in 99% der Fälle eine chronische Erkrankung, die nicht geheilt, sondern lediglich gestoppt werden kann. Entsprechend dauert der Versicherungsfall „Parodontose-Behandlung” auch solange an, wie Nachbehandlungen oder Nachkontrollen notwendig sind. Solange muss die entsprechende Gesundheitsfrage im Antrag auch mit „JA“ beantwortet werden. In den meisten Fällen erfolgt dann auch umgehend eine Ablehnung des Antrags durch den Versicherer. Bei parodontalen Vorerkrankungen besteht ein hohes Kostenrisiko für den Versicherer, dass zukünftig erneut Behandlungen notwendig werden. Außerdem ist der Aufwand für Prophylaxe-Maßnahmen von Beginn an höher als bei einem „normalen“ Versicherten. In diesem Fall empfehlen wir auf alle Fälle den Abschluss eines Tarifs ohne Gesundheitsfragen, wie z. B. den Tarif ERGO Direkt ZAB+ZAE und ZBB+ZBE. Hier können Patienten bezüglich der Beantwortung der Gesundheitsfragen nichts versehentlich falsch machen und so später keine Probleme bei der Erstattung von Leistungen bekommen.
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