Ist eine Zahnzusatzversicherung abschließbar, wenn man eine Prothese hat?
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Die einzelnen Versicherer handhaben das Vorhandensein einer Prothese (herausnehmbarer Zahnersatz) unterschiedlich. Bei manchen Versicherern müssten die durch eine Prothese ersetzten Zähne als fehlende Zähne bei den Gesundheitsfragen genannt werden – zumeist ist dann aufgrund der hohen Anzahl durch eine Prothese ersetzter Zähne ein Abschluss gar nicht mehr möglich.
Bei den meisten Versicherern gelten die durch eine Prothese ersetzten Zähne als vorhandener Zahnersatz. In diesem Fall müssen die durch eine Prothese ersetzten Zähne auch nicht als fehlend angegeben werden. Der vorhandene Zahnersatz ist dann, soweit vor Abschluss in Ordnung, mitversichert – ein späterer Austausch oder eine Reparatur entsprechend tarifgemäß erstattungsfähig.
Die Anzahl der durch Prothesen ersetzten Zähne fragen wir in den Gesundheitsfragen unseres Online-Rechners ab. Entsprechend dazu bekommen Patienten auch nur geeignete Tarife angezeigt, welche den herausnehmbaren Zahnarzt nicht als fehlende Zähne werten und somit für einen späteren Austausch auch zahlen.
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