Das Original seit 1995|von Zahnärzten empfohlenDigitalausgabe|Stand KW 21 / 2026
Zahnzusatzversicherung

ARAG Z90-Bonus

Ausführliche Leistungsbeschreibung der ARAG Z90-Bonus Zahnzusatzversicherung – inkl. WaizmannWert, Eckdaten und Clearment Vertragsschutz.

Tarif-Nr. 150
Waizmann­Wert80%Ø-Erstattung8-Jahres-Realwert-Methode

Wichtige Eckdaten

Ø-Erstattung
80 % Rechenweg →
Bereiche
Zahnersatz: 80-90 %Zahnerhalt: 90 %Prophylaxe: 100 %
Max. Leistung
1.–4. Jahr
1.–2. Jahr: 2.000 €3.–4. Jahr: 4.000 €
KFO Ø-Erstattung
Begrenzungen
67 %für Kinder geeignetKIG 1-2: unbegrenztKIG 3-5: 1.000 €
Anonymer Antrag-AnnahmeCheck

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80%
WaizmannWert

Ø-Erstattung

Die ARAG Z90-Bonus hat einen WaizmannWert-Benchmark von 80 % für die Bereiche Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe.

In einem Beobachtungszeitraum von 8 Jahren würde die ARAG Z90-Bonus bei Behandlungskosten von 9.940 € (=Eigenanteil nach GKV-Erstattung)  € erstatten.

67%
WaizmannWert KFO

Ø-Erstattung Kieferorthopädie

Für kieferorthopädische Leistungen bei Kindern leistet der Tarif durchschnittlich 67 %.

  • KIG 1-280 %
  • KIG 3-554 %
Leistungen im Detail

Vollständige Leistungsbeschreibung

Alle Eckdaten, Wartezeiten und Leistungsbereiche der ARAG Z90-Bonus Zahnzusatzversicherung – thematisch sortiert.

1

Allgemeine Eckdaten

Eckdaten
Zahnersatz: 80-90 %Zahnerhalt: 90 % Prophylaxe: 100 %
Wartezeiten
Zahnersatz: 8 Monate.Zahnerhalt: 3 Monate.
Altersrückstellungen
Beiträge ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Werden regelmäßig angepasst – Sie können den Tarif ohne Verlust von Rückstellungen wechseln.
Versicherung Lücken
fehlende Zähne
Fehlende Zähne können mitversichert werden. Prozentualer Zuschlag (max. Anzahl beachten).
3

Zahnersatz

80-90 %
Wartezeit
8 Monate.
Inlays
Ja, 80-90 % - je nach Bonusheft. Ohne Begrenzung.
Implantate
Ja, 80-90 % - je nach Bonusheft. Ohne Begrenzung.Ohne Begrenzung
Knochenaufbau
Ja, 80-90 % - je nach Bonusheft. Im Rahmen von Implantatbehandlungen sind auch die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit natürlichem oder künstlichem Material) erstattungsfähig.
Funktionsanalyse
Ja, 80-90 % - je nach Bonusheft. Bei medizinischer Notwendigkeit sind im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen auch die Kosten der Funktionsdiagnostik erstattungsfähig.
Verblendungen
Ja, 80-90 % - je nach Bonusheft. Erstattung nur bis einschließlich 5er-Zahn. Für 6er, 7er und ggf. 8er ist nur eine unverblendete Krone erstattungsfähig.
4

Prophylaxe

100 %
Wartezeit
Bleaching
keine Leistung
Details
Erstattungsfähig sind Kosten in Höhe von 60,- Euro zweimal im Kalenderjahr. Bei einem Versicherungsbeginn nach dem 30.06. eines Jahres ist im ersten Kalenderjahr professionelle Zahnreinigung nur einmal erstattungsfähig. Die Kosten für professionelle Zahnreinigung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren werden nicht erstattet, denn Prophylaxemaßnahmen und die Entfernung von Zahnstein sowie die Entfernung von weichen Belägen zur Fluoridierung bzw. zur Versiegelung gehören für diesen Personenkreis zum Leistungsumfang der GKV.
5

Zahnerhalt

90 %
Wartezeit
3 Monate.
Kunststofffüllungen
Ja, 90 %. An bleibenden Seitenzähnen (im Frontzahnbereich werden Kunststofffüllungen in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet, daher leistet die ARAG dafür nicht).
Funktionsanalyse
Nein.
Wurzelbehandlung
Ja, 90. · wenn GKV nicht leistetNein.· wenn GKV leistet
Parodontose-Leistungen
Ja, 90. · wenn GKV nicht leistetNein.· wenn GKV leistet
6

Hightech-Leistungen

8 / 12
  • Laser-Behandlung
  • OP-Mikroskop
  • Dros-Schiene
  • Cerec-Behandlung
  • Digitale Volumentomographie
  • DNA-Analysen
  • Photoaktivierte Chemotherapie
  • Aufbiss-Schiene
  • Vollnarkose
  • Akkupunktur
  • Vector-Behandlung
  • Invisalign
Laserbehandlung
Ja, 90%. Nur in Verbindung mit entsprechender GOZ-Position.
OP-Mikroskop
Ja, 90%. Nur in Verbindung mit entsprechender GOZ-Position.
CEREC-Behandlung
Ja, 80-90%.
Digitale Volumentomographie
Ja, 80-90%. Nur bei medizinischer Notwendigkeit.
Bakterien- / DNA-Test
Ja, 90%. Nur bei medizinischer Notwendigkeit.
Vollnarkose
Ja, 80-90%. Nur bei medizinischer Notwendigkeit (Zahnarztangst zählt nicht als medizinische Notwendigkeit).
VECTOR-Technologie
Ja, 90%. Nur in Verbindung mit professioneller Zahnreinigung nach GOZ 1040.
Invisalign
Ja, 80%. Nur bei medizinischer Notwendigkeit.
7

Kieferorthopädie

67 %
KIG 1-280 %
KIG 3-554 %
Begrenzung KIG 1-2unbegrenzt
Begrenzung KIG 3-51.000 €
KFO Wartezeit
Kinder-Zahnarztleistungen
  • Kinder-Prophylaxe
  • Kunststoff-Brackets
  • Mini-Brackets
  • Invisalign
  • Farblosbogen
  • Funktionstechnische Analyse KFO
  • Fissurenversiegelung
  • Retainer
  • Lingual-Technik
Fissurenversiegelung
Ja, 90 %, aber NICHT für Kinder.
Kinder-Prophylaxe
Nein.
Funktionstechnische Analyse KFO
Ja
Kunststoff-Brackets
Ja, aber nur bei KIG 3-5
Mini-Brackets
Ja, aber nur bei KIG 3-5
Farblosbogen
Ja, aber nur bei KIG 3-5
Lingual-Technik
Ja
Retainer
Ja
Invisalign (Kinder)
Ja
8

Vertragsmodalitäten

Leistungsbegrenzungen
Generell gilt, die max. tarifliche Erstattung ist begrenzt auf:
Maximal 1.000 EUR im 1. Versicherungsjahr genau nach Beginn.
Maximal 2.000 EUR im 1.-2. Versicherungsjahr genau nach Beginn.
Maximal 3.000 EUR im 1.-3. Versicherungsjahr genau nach Beginn.
Maximal 4.000 EUR im 1.-4. Versicherungsjahr genau nach Beginn.
Maximal 5.000 EUR im 1.-5. Versicherungsjahr genau nach Beginn.
Ab dem 6. Versicherungsjahr besteht unbegrenzte Erstattung.
Wartezeit
Die Wartezeit in diesem Tarif beträgt für Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate sowie für Zahnerhalt 3 Monate - auch für die Individualprophylaxe.
Kündigungsfrist
Der Tarif für den Zahnbereich der ARAG Z90-Bonus kann erstmals nach Ablauf der Mindestvertragsdauer und danach jedes Jahr jeweils mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Ab dem zweiten Versicherungsjahr entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr.ARAG kündigen – Checkliste →
Gesundheitsfragen

Diese Fragen werden im Antrag gestellt

Folgende Gesundheitsfragen werden im Antrag der ARAG Z90-Bonus Zusatzversicherung gestellt:

  1. 1Finden derzeit Zahnbehandlungen, Zahnersatzversorgung, kieferorthopädische oder kieferchirurgische Maßnahmen statt oder sind solche notwendig, vom Zahnarzt empfohlen oder beabsichtigt?
  2. 2Wird derzeit oder wurde innerhalb der letzten 3 Jahre eine parodontale Erkrankung festgestellt und / oder behandelt?
  3. 3Wie viele Zähne fehlen bei Ihnen und sind nicht ersetzt (ohne Milch-/Weisheitszähne, einen vollständigen Lückenschluss müssen Sie nicht als fehlenden Zahn angeben) und / oder wie viele Ihrer Zähne sind durch Prothesen ersetzt (herausnehmbarer Zahnersatz)?
Stiftung Warentest

Welche Testergebnisse gibt es?

Testergebnisse von Stiftung Warentest für die ARAG Z90-Bonus. Vergeben werden Schulnoten von 0,5 bis 6.

  • Test2023Note1.50
  • Test2022Note1.50
  • Test2021Note1.50
  • Test2018Note1.40
  • Test2016Note1.40
  • Test2014Note1.40
  • Test2012Note1.40
Waizmann­Wert80%Ø-Erstattung8-Jahres-Realwert-Methode
8-Jahres-Realwert-Methode

Wie wird der WaizmannWert berechnet?

Die Waizmann 8-Jahres Realwert-Methode gibt die reale Durchschnittserstattung einer Zahnzusatzversicherung über einen 8-jährigen Beobachtungszeitraum an. Im Gegensatz zu üblichen Testverfahren ist die Berechnung für jeden nachprüfbar und 100 % manipulationssicher.

Deshalb wird die WaizmannTabelle von immer mehr Zahnärzten in Deutschland empfohlen.

Rechenweg

ARAG Z90-Bonus leistet im Schnitt 80 %

Basis ist ein typischer Behandlungsverlauf über 8 Jahre mit Gesamtkosten von 9.940 €:

JahrLeistungZahnarztGKVZZV-LeistungEigenanteil
1Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich)160 €0 €120 €40 €
1Dreiflächige Füllung in Adhäsivtechnik200 €50 €130 €20 €
2Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich)160 €0 €120 €40 €
2Wurzelkanalbehandlung inkl. Füllung750 €0 €675 €75 €
22× dreiflächige Füllung Adhäsivtechnik400 €100 €260 €40 €
3Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich)160 €0 €120 €40 €
3Inlay (mehr als 2-flächig) inkl. Labor650 €50 €535 €65 €
3Vollkrone in Stufenpräparation, Keramik800 €150 €570 €80 €
4Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich)160 €0 €120 €40 €
4Implantat inkl. Suprakonstruktion2100 €520 €1350 €230 €
42× dreiflächige Füllung Adhäsivtechnik400 €100 €0 €300 €
5Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich)160 €0 €120 €40 €
5Dreiflächige Füllung in Adhäsivtechnik200 €50 €130 €20 €
6Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich)160 €0 €120 €40 €
6Wurzelkanalbehandlung inkl. Füllung750 €0 €675 €75 €
62× dreiflächige Füllung Adhäsivtechnik400 €100 €260 €40 €
7Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich)160 €0 €120 €40 €
7Inlay (mehr als 2-flächig) inkl. Labor650 €50 €535 €65 €
7Vollkrone in Stufenpräparation, Keramik800 €150 €570 €80 €
8Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich)160 €0 €120 €40 €
8Implantat inkl. Suprakonstruktion2100 €520 €1370 €210 €
82× dreiflächige Füllung Adhäsivtechnik400 €100 €260 €40 €
Σ Summe9.940 €1.940 €8280 € = 80 %1660 €
Aus dem Forum

User-Fragen an das Waizmann-Team

Echte Fragen zu ARAG Z90-Bonus – beantwortet von unseren Experten.

  • Kieferorthopädische Behandlung nur bei Unfall

    Ist eine kieferorthopädische Behandlung bei Versicherten die älter als 18 Jahre sind in der Regel nur nach einem Unfall abgedeckt, oder gibt es hier auch Versicherungen, die diese Behandlung auch ohne Unfall abdecken?
    Falls ja, was sind hierfür die Voraussetzungen? Und welche Versicherungen kommen dann in Frage?
    WaizmannTeam
    Gerne beantworten wir Ihre offenen Fragen:

    Generell gibt es Zahntarife, welche für Kieferorthopädie bei Erwachsenen ohne Einschränkung auf eine Behandlung nach Unfall leisten. Allerdings bieten wir diese Tarife nicht gesondert an noch bewerben diese.
    Grund dafür ist, dass nur Versicherungsfälle versichert werden können, die vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung noch nicht eingetreten waren. Gerade im Fall der Kieferorthopädie ist es so, dass der Versicherungsfall bereits mit der ersten zahnärztlichen Diagnose einer Zahn-/Kieferfehlstellung eintritt - und zwar unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt bereits eine Behandlungsnotwendigkeit bestanden hat oder nicht.

    Das bedeutet, wenn irgendwann vorher bereits ein Eintrag bei Ihnen in der Patientenakte bezüglich einer Zahn-/Kieferfehlstellung gemacht wurde, wäre der Versicherungsfall eingetreten und somit eine spätere Leistung ausgeschlossen. Zudem werden kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen meist gutachterlich geprüft, um festzustellen, ob eine Fehlstellung schon vor Abschluss der Versicherung vorgelegen hat. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass eine Fehlstellung noch im Erwachsenenalter neu eintritt, ohne dass diese auf eine Unfall zurückzuführen ist.

    Sollte das bei Ihnen nicht der Fall sein, dass jemals schon eine Zahn-/Kieferfehlstellung zahnärztlich diagnostiziert worden ist, wären die folgenden Tarif für Sie geeignet:

    - ARAG Z100
    - ARAG Z90-Bonus
    - INTER QualiMedZ Z90+ZPro

    Sollten noch Fragen offen sein, dürfen Sie sich jederzeit wieder gerne an uns wenden.
  • Richtige Versicherung für mich?

    Hallo,
    Ich bin 1970 geboren, habe eine Krone und Paradontose. Ist hier die ARAG Z90 die richtige ZZVers. für mich? Oder empfehlen sie eine andere? Ich will im Monat aber nicht mehr als 325 Euro zahlen. Ich habe auch einen KVA meiner Zahnärztin für 2 Teilkronen am Zahnhals über 1187 Euro. Ab wann zahlt die ARAG Z90 und wieviel würde sie erstatten?
    WaizmannTeam
    Sehr geehrte/r Anfrager/in,

    grundsätzlich ist es so: Wenn ein Zahnarzt eine Behandlung konkret anrät, tritt in diesem Moment auch der Versicherungsfall ein. Ein solcher kann dann nicht mehr mitversichert werden. Die angeraten Behandlung ist somit nicht mehr versicherbar.

    Mit Parodontose versichern sie nicht alle. Die meisten formulieren auch einen Ausschluss (Pardontose und Folgen). Hier könnte man dann eher einen Tarif wählen, der keine Gesundheitsfragen stellt (wie z.B. ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE). Aber auch hier gilt natürlich ganz klar – für bei Vertragsbeginn eingetretene Versicherungsfälle wird nicht geleistet. Das gilt auch für die Parodontose.


    Mit freundlichem Gruß,
    Waizmann Online-Beratung (AM)
  • Keramikverblendung

    Wo ist der Unterschied zwischen den beiden Tarifen bzgl. der Keramikverblendung , der Zusatz "wichtig"bei ARAG z 100 ist mir unklar?

    ARAG Z 90 Bonus.Leistung für Keramikverblendungen Erstattung nur bis einschließlich 5er-Zahn - für 6er, 7er und ggf. 8er ist nur eine unverblendete Krone erstattungsfähig.

    ARAG Z 100 Erstattung nur bis zum 6er-Zahn - für 6er, 7er und ggf. 8er ist nur eine unverblendete Krone erstattungsfähig. WICHTIG: für Vollkeramikkronen im hinteren Backenzahnbereich gibt es keine Beschränkung.
    WaizmannTeam

    Sehr geehrte/r Anfrager/in,

    wenn ein Versicherer für die Vollkeramikkronen ohne Beschränkung leistet, kann man damit das Problem, dass unter Umständen eine Verblendung nicht erstattet wird, auf diesem Weg umgehen.


    Mit freundlichem Gruß,
    Waizmann Online-Beratung (AM)

  • Beitragsentwicklung

    Hallo,
    Wenn ich diesen Tarif als Mann mit 45 J abschließe kostet er mich 25,22 im Monat ! Bleibt dieser Betrag z.B. bis zu meinem 70 Lebensjahr gleich oder steigt er mit dem Alter immer weiter an ?
    WaizmannTeam
    Sehr geehrte/r Anfrager/in,

    der Tarif ARAG Z90 Bonus ist OHNE Altersrückstellungen kalkuliert. Das bedeutet, dass dieser Tarif mit einer reinen Risikoprämie berechnet ist, die immer wieder in größeren Abständen entsprechend dem erreichtem Alter angepasst wird. Die derzeitige Kalkulation können Sie einer Liste hier auf dieser Seite entnehmen unter dem Punkt „Kalkulation der Beiträge“.

    Natürlich kann es auch immer mal zu allgemeinen Beitragsanpassungen kommen, weil sich irgendetwas am Markt z.B. verändert hat. So gilt die genannte Liste derzeit, kann sich aber auch mal wie gesagt verändern.


    Mit freundlichem Gruß,
    Waizmann Online-Beratung (AM)

  • Wartezeit bei Zahnersatz

    Wie lange ist die Wartezeit für Leistungen nach Vertragsabschluss. z.B. Versicherungsbeginn 11.2012 im Februar 2013 wird eine Brücke ersetzt...wie hoch ist die Leistung ?
    WaizmannTeam
    Sehr geehrte/r Anfrager/in,

    die Wartezeit beim ARAG Z90 Bonus beträgt 3 Monate für Zahnbehandlung und 8 Monate für Zahnersatz und Kieferorthopädie.

    Noch ein wichtiger Hinweis: Sollten bereits jetzt - also vor Vertragsabschluss - Maßnahmen notwendig/angeraten/geplant sein, bestünde dafür natürlich kein Versicherungsschutz.
    Ein wichtiges Versicherungsprinzip lautet: Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungs-/Schadensfälle gibt es keine Leistung, auch nicht nach Ablauf einer Wartezeit. Man muss also rechtzeitig versichert sein, damit der danach eintretende Schaden eben auch gedeckt ist. Doch auch wenn ein aktueller Fall nicht mehr versichert werden kann - für künftige Fälle ist ein Abschluss i.d.R. dennoch sehr sinnvoll.

    Mit freundlichem Gruß,
    Waizmann Online-Beratung (AM)
  • Zahnfehlstellung Verschlimmerung

    Ich habe bereits eine leichte Zahnfehlstellung wegen Engstand/Platzmangel, jedoch laut Zahnarzt ist sie medizinisch nicht behandlungsbedürftig. Muss ich diese dann im Antrag angeben? Bei Angabe der Fehlstellung im Antrag: Zahlt die Arag eine Kieferorthopädische Behandlung (Spange), sollten sich die Zähne in den nächsten Jahren weiter übereinanderschieben und ich dadürch in die KIG 2 rutschen? Dankeschön!
    WaizmannTeam
    Sehr geehrte/r Anfrager/in,

    grundsätzlich ist es so:
    Wenn bereits eine Diagnose gestellt wird, ist das ein eingetretener Versicherungsfall und das kann nicht mehr mitversichert werden.

    Fragen Sie doch am besten Ihren Zahnarzt, wie diese Aussage zu bewerten ist. Ob er da nur mal was angesprochen hat, was vielleicht, aber eher unwahrscheinlich mal auftreten könnte oder ob er hier eine tatsächliche Zahnfehlstellung diagnostiziert hat.

    Wenn Sie jetzt eine Zahnzusatzversicherung abschließen und dann nach relativ kurzer Zeit die Erstattung für eine KFO-Behandlung beantragen, wird der Versicherer ganz besonders genau prüfen, wann hier der Versicherungsfall eingetreten ist. Hierzu wird dann z.B. auch der Zahnarzt bzw. KFO-Spezialist angeschrieben und befragt. Ihr Zahnarzt muss dann entsprechend korrekt diese Fragen beantworten.


    Mit freundlichem Gruß,
    Waizmann Online-Beratung (AM)
  • Erstattung auch für Verblendung im Seitenzahnbereich?

    Guten Tag,


    eine Patientin von mir, die bei ARAG versichert ist, hat keinen Zuschuß zur Kronenverblendung im Seitenzahnbereich bekommen.
    Hier verschweigt fast jede Versicherung, dass sie nicht 80% des Liquidationsbetrages ersetzen möchte. In der Realität sieht es so aus, dass man seitens der Versicherung 80% des Rechnungsbetrages als Ansatz nimmt und davon den Erstattungsbetrag der Krankenkasse „UND“ die Verblendungskosten abzieht. Meiner Rechnung nach ist eine solche Zusatzversicherung völlig sinnlos, da der Patient die wenigen Prozente aus der eigenen Tasche zahlen und sich die überhöhten Beiträge sparen könnte.
    Ein persönliches Gespräch mit der ARAC meinerseits für meine Patientin ergab genau diesen Sachverhalt. Ich würde diese Versicherung höchstens an Stelle 122 setzen.


    Lieben Gruß



    WaizmannTeam

    Sehr geehrte/r Anfrager/in,

    bei „Verblendungen im Seitenzahnbereich“ leisten die Versicherer zum Teil sehr unterschiedlich. Daher ist dies bei uns auch ein extra aufgeführter Punkt, der im Leistungskatalog und – sofern vorhanden – auch im Clearment-Klarvertrag – genauestens aufgeführt ist, damit der Kunde hier auch weiß, welche Leistungen der jeweilige Tarif genau erbringt.
    Auf www.clearment.de können bestehende Clearment-Klarverträge auch von jedermann geöffnet und gelesen werden

    Mit freundlichem Gruß,
    Waizmann Online-Beratung (AM)
  • Abschluss trotz Zahnfleischschwund und Zahnfehlstellung?

    Guten Tag!
    Ich suche eine gute Zahnzusatzversicherung, die auch ggf. KFO für Erwachsene enthält. Ich habe allerdings Zahnfleischschwund an einigen Zähnen (schon seit Jahren, mein Vater auch, also evtl. erblich). Und es stehen nicht aller Zähne in Reih und Glied (ich hatte als Kind eine Zahnspange, habe die Behandlung aber nicht abgeschlossen). Sonst sind meine Zähne gut. Alle noch da, kein Karies, nur eine Füllung, die gerade erneuert wurde. Kann ich den Tarif dann abschließen, oder mache ich Fehlangaben wenn ich sage, dass keine Behandlung ansteht, dann aber ggf. in einem oder in zwei Jahren doch etwas kommt? Vielen Dank für die Antwort
    WaizmannTeam
    Sehr geehrte/r Anfrager/in,

    grundsätzlich gilt: für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungsfälle wird auch nach Ablauf einer eventuellen Wartezeit nicht geleistet. Grundsätzlich gilt auch – die Gesundheitsfragen im Antrag sind korrekt zu beantworten, sonst gefährdet man seinen Versicherungsschutz.

    In Ihrem Fall müsste man klären, inwieweit z.B. bereits eine Zahnfehlstellung vorliegt oder mit dem Zahnfleischschwund eine Diagnose, so dass es dann auch später nicht zu den gewünschten Erstattungen kommen kann.
    Sind Sie z.B. aufgrund des Zahnfleischschwundes in ständiger Behandlung (z.B. regelmäßige PZR ca. alle 3 Monate)?

    Auch sollte ich vielleicht noch erklären, wann es sich bei Erwachsenen um eine seitens eines geeigneten Zusatzversicherers erstattungsfähige KfO-Maßnahme handelt.

    Wenn jemand z.B. nur aus ästhetischen Gründen seine Zähne begradigen lassen wollte, würde das generell keine Zahnzusatzversicherung erstatten.
    Der Grund: Es gibt keine Leistung für rein kosmetische Behandlungen, das gilt für alle Krankenversicherungen, GKV und PKV leisten dafür nicht.

    Es muss also stets eine medizinische Notwendigkeit vorliegen und es muss sich um eine "behandlungsbedürftige" Zahnfehlstellung handeln.

    Für Erwachsene gilt natürlich - Wer hat schon völlig gerade Zähne! Bei den meisten erwachsenen Menschen wird der Zahnarzt keinen KfO-Behandlungsbedarf feststellen.

    Klar ist: Ein Erwachsener bei dem bereits vor Vertragsabschluss eine Zahn- oder Kieferfehlstellung vom Zahnarzt diagnostiziert bekommen hat, kriegt natürlich keine Leistung mehr dafür, weil insoweit der Versicherungsfall bereits vor Vertragsabschluss eingetreten und für solche Fälle leistet ja bekanntlich kein Versicherer.

    Wenn jedoch z.B. jemandem, der schon mehrere Jahre mit einem Tarif versichert ist, der auch KFO-Behandlungen bei Erwachsenen erstattet dann beispielsweise nach einem Zahnarztwechsel der „Neue“ plötzlich Behandlungsbedarf finden würde, wäre eine solche plötzlich "überraschend" festgestellte Zahnkorrektur mitversichert.



    Mit freundlichem Gruß,
    Waizmann Online-Beratung (AM)
  • Knierscherschiene

    Hallo,
    sie schreiben, Arag schließt Leistungen aus, wenn man bei vertragsabschluss eine Knirscherschiene trägt. Was genau sind das für Leistungen? Und gibt es eien Versicherung, die diese, trotz Benutzung einer Knirscherschiene nicht ausschließt? denn mir ist natürlich wichtig, eine Zahnversicherung abzuschließen, eben auch im Hinblick auf mögliche Zahnprobleme, durch das Knirschen.
    WaizmannTeam
    Sehr geehrte/r Anfrager/in,

    das Tragen einer Knirscherschiene ist eine laufende Behandlung und hat bei der ARAG zur Folge, dass diesbezüglich explizit ein Ausschluss formuliert wird. Leistungsausschlüsse sind in der Regel so formuliert, dass diese Ursachen und Folgen umfassen.

    Für Träger einer Knirscherschiene ist somit eher der Tarif ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE eine Empfehlung. Geleistet wird für die bereits vorhandene Schiene auch bei diesem Tarif nicht. Es werden jedoch keine Gesundheitsfragen gestellt und somit für künftige Schäden auch kein expliziter Leistungsausschluss formuliert.

    Ganz klar gilt aber natürlich auch bei der ERGO – für bei Vertragsabschluss bereits laufende/notwendige/angeratene/geplante Behandlungen wird nicht geleistet.


    Mit freundlichem Gruß,
    Waizmann Online-Beratung (AM)
  • Kieferorthopädie Kassenleistung

    Guten Tag, leistet die ARAG Z90 Bonus auch dann, wenn die kieferorthopädische Behandlung von der gesetzlichen Kasse gezahlt wird und beim Patienten "bessere Leistungen" als die der normalen Kasse erbracht werden? Freundliche Grüße
    WaizmannTeam
    Sehr geehrte/r Anfrager/in,

    für medizinisch notwendige kieferorthopädische Maßnahmen, für die die GKV leistet – das ist bei Einstufung in KIG 3, 4 oder 5 – übernimmt die ARAG aus Tarif Z90-Bonus 80% der Mehrkosten, maximal jedoch 1.000 Euro während der gesamten Vertragslaufzeit.

    Zu diesen so genannten Mehrkosten zählen z. B. Mini- oder Keramikbrackets, Bracketumfeldversiegelung, superelastische Bögen, Zwischendiagnostik, Funktionsanalyse, Lingualtechnik usw., die zusätzlich zur Kassenleistung in Rechnung gestellt
    werden.


    Mit freundlichem Gruß,
    Waizmann Online-Beratung (AM)
  • Beitrag ab 66

    Guten Tag Herr Waizmann,
    bei dem Tarif Z90 steht ab dem Alter 66-92 0 Euro drin. Muss man dann wirklich kein Beitrag bezahlen und bekommt weiterhin Leistung, wenn ich jetzt (mit 27) versichere?
    Was ist wenn man älter als 92 wird?

    Mit freundlichen Grüßen
    WaizmannTeam
    Sehr geehrte/r Anfrager/in,

    der Grund hierfür ist, dass die Tarife der ARAG nur bis Alter 65 abschließbar sind. Man kann aber natürlich bei einem Abschluss vorher weiterhin versichert sein, man wird nicht aufgrund des Alters gekündigt. Die tariflich festgelegten Beitragserhöhungen gibt es dann aber auch nicht mehr weiter. Beitrag muss natürlich schon gezahlt werden.


    Mit freundlichem Gruß,
    Waizmann Online-Beratung (AM)
  • Parodontosebehandlung

    Muss ich eine Parodontosebehandlung, welche bereits 10 Jahre zurückliegt angeben?
    WaizmannTeam
    Sehr geehrte/r Anfrager/in,

    die ARAG fragt im Antrag: „Werden derzeit Zahnbehandlungen, Zahnersatzmaßnahmen, Behandlungen wegen Zahn- und Kieferregulierung oder Parodontose durchgeführt oder sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt?“

    Bei Parodontose ist immer zu beachten, dass nach einer Behandlung auch festgestellt werden kann, dass diese nicht erfolgreich war. Sind Ihnen z.B. regelmäßige Zahnreinigungen angeraten, eben aufgrund der Parodontose? Oder war die Behandlung damals erfolgreich und es hat seither keinerlei Behandlungen in diese Richtung mehr gegeben und es ist auch nichts mehr angeraten worden und es besteht hier keine Krankheit mehr? Oder besteht weiterhin die Diagnose Parodontose?

    Sollte es hier Unklarheiten geben, würde ich empfehlen, diese mit Ihrem Zahnarzt zu klären. Kommt es zum Leistungsfall, ist der Zahnarzt in der Regel der erste, der angeschrieben wird und befragt wird bezüglich dem Eintritt des Versicherungsfalles. Dann ist die Frage, hat er Sie als Patienten z.B. mit einer PA-Behandlung so versorgt, dass Ihr Problem wirklich vor
    Vertragsabschluss aus medizinischer Sicht des Zahnarztes gelöst war und kann er das bestätigen.

    Also – es wird nicht explizit nach einer so lange zurückliegenden Behandlung gefragt, sie muss somit auch nicht extra aufgeführt werden. Es wird aber gefragt, ob Behandlungen notwendig, angeraten oder beabsichtigt sind. Wenn dem also der Fall wäre, dann wäre so etwas auch anzugeben und dann ist ein erfolgreicher Abschluss bei der ARAG wohl eher nicht möglich.



    Mit freundlichem Gruß,
    Waizmann Online-Beratung (AM)
  • Heilpraktiker u. Brille?

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ist bei der Zahnversicherung auch Heilpraktiker und Brille dabei?
    Wie lange muß ich versichert sein, daß ich sie in Anspruch nehmen kann?
    WaizmannTeam
    Sehr geehrte/r Anfrager/in,

    nein, der Tarif ARAG Z90 Bonus enthält keine weiteren Ergänzungsleistungen. Ein interessantes Angebot bietet hier z.B. die Signal Induna mit dem Tarif Signal A an. Auch diesen Tarif finden Sie in der Waizmanntabelle aufgeführt.


    Mit freundlichem Gruß,
    Waizmann Online-Beratung (AM)