DKV D85+DBE Zahnzusatzversicherung Baustein DBE - Wurzelbehandlung
Hallo, ich habe vor 3 Monaten den Tarif D85+DBE abgeschlossen. Nun ist bei mir eine Wurzelbehandlung fällig. Die DKV übernimmt ja hierfür die Kosten. Dies verstehe ich aber nicht so ganz. Eine Wurzelbehandlung wird doch auch von der gesetzliche KK gezahlt, wann tritt denn hier der Fall ein, dass die ZZV zahlen würde?ausführliche Tarifbeschreibung DKV D85+DBE Zahnzusatzversicherung anzeigen
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
hier muss man sehr genau unterscheiden.
Es gibt a) Wurzelbehandlungen, bei denen die Kasse gar nichts leistet und b) Wurzelbehandlungen, die von der Kasse übernommen werden.
Diese beiden Fälle werden von den privaten Zahnzusatzversicherungen unterschiedlich behandelt.
Bei a) ist klar, da leitet die Kasse gar nichts. Bei b) ist es häufig so, dass die Kasse zwar leistet, aber eben nur die allen gesetzlichen Kassen vorgegebenen Erstattungen. Der Zahnarzt behandelt häufig jedoch so, dass noch zusätzliche privat abgerechnete Kosten auf den Patienten zukommen, solche Kosten nennt man Mehrkosten.
Es gibt nun Tarife die leisten für a) und b). Dann gibt es welche, die leisten ausschließlich für a) und es gibt sogar welche die leisten ausschließlich für b)
Ihre Frage bezieht sich nun auf den Tarif der DKV. Hier leistet der Versicherer ausschließlich für a), also für Würzelbehandlungen außerhalb der Kassenrichtlinien. Das sind Behandlungen mit einer medizinischen Notwendigkeit, für die die Kasse jedoch (noch nicht oder nicht mehr) leistet, weil der Zahn z.B. schon einmal erfolglos behandelt wurde oder nicht nach Kassenrichtlinien als erhaltungswürdig eingestuft werden kann. Für eventuell anfallende Mehrkosten (also Fall b)) gibt es keine Erstattung.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Als Zahnzusatzversicherungs-Experten raten wir stets dazu, dass eine Wurzelbehandlung immer auch unabhängig der GKV geleistet wird.
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