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User-Frage zur DKV D85 + DBE Zahnzusatzversicherung

Kostenbeteiligung für Lücke

Sehr geehrte Damen u. Herren, mir (weibl. 33 J.) musste vor ca. 2 Wo. ein Zahn gezogen werden. Wann würde eine Beteiligung an den Kosten für ein Implantat bei Abschluss einer Zusatzversicherung greifen u.wie hoch wäre der monatl. Beitrag? Danke im voraus für Ihre
Nachricht.
Mit freundl. Gruß


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

es gibt schon Tarife bei denen ein fehlender nicht ersetzter Zahn, bei dem auch noch keine Behandlung angeraten oder geplant ist, mitversichert werden kann. Sollte dann später, wenn bereits Versicherungsschutz besteht, irgendwann mal neu eine medizinische Notwendigkeit zur Behandlung eintreten, wäre die Behandlung auch entsprechend den Bedingungen erstattungsfähig.

Hier eine kleine Übersicht bei welchen Tarifen eine Mitversicherung möglich ist bzw. nicht möglich ist:
CSS ZahnarztPlus - keine Mitversicherung fehlender Zähne möglich,
ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE - keine Mitversicherung fehlender Zähne möglich,
Janitos DentalPlus - Mitversicherung fehlender Zähne möglich (ab 2 fehlenden Zähnen gibt es entsprechend Leistungsstaffel),
ARAG Z-100 - Mitversicherung fehlender Zähne möglich (jeweils 20% Zuschlag),
Barmenia ZGPlus - Mitversicherung fehlender Zähne möglich (ab 2 fehlenden Zähnen gibt es entsprechende Leistungsstaffel),
HanseMerkur EZ+EZT+EZP - Mitversicherung fehlender Zähne möglich (jeweils 3 Euro Zuschlag),
DKV Victoria LS - Mitversicherung fehlender Zähne möglich (jeweils 4 EURO Zuschlag)

Was nicht möglich ist – die Erstattung der Behandlung eines Ersatzes eines fehlenden Zahnes, bei dem der Ersatz bereits vor Vertragsbeginn angeraten/notwendig/geplant ist.

Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)