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User-Frage zur DKV D85 + DBE Zahnzusatzversicherung

Leistung nur nach Vorleistung der GKV

Sehr geehrter Herr Waizmann,
mein Mann hat ein Angebot vorliegen, das ihm von seiner GKV, der Audi BKK übermittelt wurde. Hier wird angeboten, daß die GKV auch die ganze Abwicklung und Erstattung aus einer Hand übernimmt. Bedeutet das auch, daß - vor allem beim Zahnersatz - nur erstattet wird, wenn die GKV einen Anteil übernimmt ? Werden dann z.B. aufwendigere Brücken mit Implantaten oder spezielle Füllungen nicht übernommen, weil das keine GKV-Leistung ist ? Gibt es auch Erstattungen, wo die DKV den kompletten Anteil übernimmt ?


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

der Tarif DKV DT85+DBE hat einen WaizmannWert von 85% und ist somit ein leistungsstarker von uns empfohlener Zahnzusatztarif..

Die Leistungen im Überblick:

1. Zahnersatz:

DKV DT85+DBE leistet hier mit 85% vom Rechnungsbetrag inklusive der GKV-Vorleistungen. Wird die Behandlung durch einen Zahnarzt der GoDentis-Gruppe durchgeführt, erhöht sich die Erstattung auf 90% inklusive der Kassenvorleistung. Bei einer rein den Richtlinien der Regelversorgung entsprechenden Maßnahme beträgt die Leistung sogar 100%. Diese Leistung ist ausgezeichnet.


2. Zahnbehandlung bzw. Zahnerhalt:

Für diesen Bereich leistet der DKV DT85+DBE mit 100% des Rechnungsbetrags abzüglich der GKV-Vorleistungen. Das ist ein Super-Wert, der nicht übertroffen werden kann.
Allerdings gibt es bei der DKV eine Einschränkung. So leistet der Tarif für Wurzel- und Parodontose-Behandlungen nur dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse KEINE Vorleistung erbringt. Mehrkosten einer Kassenbehandlung sind bei der DKV NICHT versichert.


3. Prophylaxe bzw. professionelle Zahnreinigung:

DKV DT85+DBE leistet hier für maximal 2 Behandlungen pro Kalenderjahr mit 100% allerdings bis maximal 75,- Euro je PZR. Wird die Maßnahme durch einen Zahnarzt der GoDentis-Gruppe durchgeführt erhöht sich die maximale Leistung je Maßnahme auf 100,- Euro.


4. Kieferorthopädie

Dieser Bereich ist beim Tarif DKV DT85+DBE mit 100% versichert. Allerdings begrenzt die DKV die Leistung hier auf maximal 1.500,- Euro für die gesamte Behandlung, unabhängig davon, ob die gesetzliche Krankenkasse eine Leistung erbringt oder nicht. Sollte dies nicht der Fall sein, würden die 1.500,- Euro in den meisten Fällen NICHT ausreichen.

5. Begrenzungen:

Der Tarif DT85 der DKV hat in den ersten drei Versicherungsjahren Begrenzungen. Diese sehen wie folgt aus:

bis zum Ende 1. Kalenderjahr maximal 500,- Euro Erstattung,
bis zum Ende 2. Kalenderjahr maximal 1.000,- Euro Erstattung,
bis zum Ende 3. Kalenderjahr maximal 1.500,- Euro Erstattung,
ab dem 4. Kalenderjahr ist hier die Erstattung unbegrenzt.

Der Tarif DBE ist bei der DKV von Beginn an unbegrenzt.


6. Besonderheiten:

Im Tarif DKV DT85+DBE können bis zu maximal 3 fehlende, nicht ersetzte Zähne gegen einen Zuschlag von 4,- Euro pro Zahn mitversichert werden. Ab dem 4. fehlenden, nicht ersetzten Zahn kann der Tarif nicht mehr abgeschlossen werden. Dies geht allerdings nur, wenn noch kein Versicherungsfall bezüglich des fehlenden Zahnes eingetreten ist. Ist ein Ersatz bereits notwendig/angeraten/geplant, geht das nicht.


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)


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