Nach Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren, können Sie mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
Das Versicherungsjahr errechnet sich vom im Versicherungsschein dargestellten Beginn genau 12 Monate später.
Wichtig: Das Versicherungsjahr sind imer 12 Monate ab Versicherungsbeginn. Bei einigen Tarifen gilt: Versicherungsjahr = Kalenderjahr (Ende also immer 31.12.). Vergessen Sie bei der Kündigung nicht die Mindestvertragslaufzeit und übersehen Sie nicht die Kündigungsfristen!