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User-Frage zur Debeka ZE50 Zahnzusatzversicherung

Beanstandung der Lesbarkeit des Bonusheftes

Der Ehemann ist seit 08/2009 versichert. Nach Aufforderung reichte er 1. die Bescheinigung des ZA über den Eintritt des Versicherungsfalles in 2012 und 2. die Kopie des Bonusheftes ein . Das Heft wurde seit 1996 lückenlos geführt. Da nach Meinung der Debeka die Angaben zu 2006! unleserlich waren (gleicher ZA wie die Jahre zuvor), reichte ich eine Vergrößerung der Kopie ein. Auch jetzt keine abschließende Bearbeitung, die ZÄ wurde wegen 2006 angeschrieben. Nach einer mündlichen Beschwerde erhielt ich heute die Kostenzusage nach 10 Wochen. Die Debeka beruft sich weiter darauf, dass erst nach exakter Lesbarkeit des Bonusheftes die Bearbeitung erfolgen konnte. Sind meine Zweifel berechtigt? Ist die Vorlage des Bonusheftes in diesem Fall ermessensgerecht?


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

es tut mir leid, den Tarif der DEBEKA vermitteln wir nicht und so sind wir bezüglich der Leistungspraxis auch nicht entsprechend eingearbeitet.

Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)


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