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User-Frage zur Debeka ZE50 Zahnzusatzversicherung

Wurzelbehandlung - erstattet meine Zahnzusatzversicherung hierfür?

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein neuer Zahnarzt hat festgestellt, dass von meinen wurzelbehandelten Zähnen fast keine Wurzel bis zu ihrem Ende anständig verfüllt wurde. An einigen Zähnen zeigen sich bereits Entzündungen am Wurzelende. Nun will der neue Zahnarzt die Wurzelkanäle sanieren. Er hat sich scheinbar auf diesen Bereich spezialisiert, scheint sehr genau und kalkuliert mir pro Zahn etwa 400 Euro private Zuzahlung. Mit zwei Zähnen rechne ich mindestens.
Zahlt meine Zahnzusatzversicherung Debeka ZE50 diese Wurzelsanierung?
Wenn nein, welche Zahnzusatzversicherung kann ich für solche Fälle für die Zukunft abschließen?
Der neue Zahnarzt sagte mich, für eine frische neue Wurzelbehandlung (also nicht Sanierung wie jetzt) müsste ich etwa mit 200 Euro pro Zahn rechnen.
Auch dafür wäre spannend, zu welcher Versicherung ich wechseln kann.



Sehr geehrte/r Anfrager/in,

der Leistungskatalog der Debeka ZE50 sieht keine Erstattung für zahnerhaltenden Maßnahmen vor und hierzu werden z.B. auch Wurzelbehandlungen gerechnet.

Wenn Sie über einen Wechsel zu einem Tarif nachdenken, der auch umfangreich im Bereich Zahnbehandlung leistet (wie z.B. Union Zahn Premium, Württembergische PrivatPlus oder ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE) bitte folgendes beachten:

1. Der Wechsel einer Versicherung sollte nur dann unternommen werden, wenn aktuell wirklich keinerlei Behandlungen laufen, angeraten oder geplant sind. Dies müsste bei Antragstellung angegeben werden und hätte zur Folge, dass für diese (Versicherungs-)Fälle der "neue" Versicherer nicht leisten würde bzw. der neue Versicherer die Annahme ablehnen würde. Möglich wäre jedoch ein Abschluss bei der ERGO Direkt, weil hier keine Gesundheitsfragen gestellt werden. Aber natürlich gilt auch hier – für vor Vertragsbeginn begonnene, geplante bzw. angeratene Behandlungen gibt es keine Leistung.

2. Faustregel: kündigen Sie niemals den bestehenden Versicherungsschutz, solange Sie den neuen Tarif noch nicht „in der Tasche“, also die Versicherungspolice vorliegen haben.

3. Ist ein Neuabschluss bei einem besseren Anbieter überhaupt noch möglich?

Führen Sie bitte unter www.hanswaizmann.de eine Berechnung durch - dort wird direkt online angezeigt, ob ein Abschluss möglich ist.

Die Leistungsunterschiede sind online genau nachvollziehbar.

Noch eine Information zu Wurzelbehandlungen:
Eine Wurzelbehandlung ist erst dann komplett und erfolgreich abgeschlossen, wenn der Zahnarzt sagen kann, dass dem so ist. Nach Wurzelbehandlungen muss man jedoch immer erst einmal warten, ob diese erfolgreich war oder ob eben noch eine Behandlung zu folgen hat. Erst wenn ganz klar ist, dass die Behandlung erfolgreich war und keine weiteren Behandlungen mehr nötig/angeraten sind, ist diese dann abgeschlossen und dann erst kann dieser erfolgreich behandelte Zahn auch bei einer Zahnzusatzversicherung mitversichert werden.



Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)


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Wechseln Sie Ihre Zahnzusatzversicherung am besten erst, wenn alle Behandlungen erfolgreich abgeschlossen wurde. Dann haben Sie eine viel bessere Tarifauswahl.