Debeka ZE50 Debeka Zahnzusatzversicherung verweigert Leistungen
Sehr geehrte Damen und Herren, die DEBEKA hat Leistungen verweigert mit der Begründung das eine laufende Behandlung vor Abschluss der ZZV bekannt war ( Füllungen ) festgestellt im Feb. 2011. Abschluss der Versicherung zum 01.04.2011. Nach Ablauf der Warte / Sperrfrist hat der behandelnde Arzt doch teilweise Kronen angeordnet. Ist das juristisch sauber dann die Leistung ( Kronen ) zu verweigern ? ( DEBEKA hat jedoch die Füllungen übernommen ???)ausführliche Tarifbeschreibung Debeka ZE50 Zahnzusatzversicherung anzeigen
Sehr geehrter Anfrager,
es ist hier ganz wichtig zu wissen:
War die der Versorgung durch die der Zähne durch die Füllungen die Maßnahme vollständig abgeschlossen, oder war eine Nachsorgeuntersuchung noch angedacht?
Oder hat der Zahnarzt hier nur provisorische Füllungen benutzt, um dann säter im Versicherungsschutz dann die Kronenversorgung zu Lasten der Versicherung durchzuführen?
Diese Punkte müssten Sie klären.
Sollte die Füllungstherapie allerdings komplett abgeschlossen gewesen sein und erst später während der Vertragslaufzeit wurde festgestellt, dass erneut ein Schaden aufgetreten ist, dann wäre das als neuer Versicherungsfall zu werten und steht auch in keinem kausalen Zusammenhang mit dem Vorschaden.
Dann sollte Ihr Zahnarzt hier eine Stellungnahme verfassen, in der er klar aussagt, dass beide Fälle völlig unabhängig und ohne Zusammenhang zu betrachten sind und diese bei der Versicherung einreichen.
Wenn die Stellungnahme medizinisch schlüssig und nachvollziehbar ist, können Sie damit eine Nachprüfung anfordern.
Wenn Sie unsicher sind ob eine Zahnzusatzversicherung (wie hier im Fall der Debeka) leisten wird für eine bestimmte Maßnahme, fragen Sie am besten Ihren Zahnarzt was in Ihrer Patientenakte steht. Fragen Sie ob alle Maßnahmen als abgeschlossen eingetragen wurden.
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