Lohnt sich der Abschluss einer Brillenversicherung?
Ja. Laut Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) sind 41,2 Mio. Bundesbürger fehlsichtig – nur ca. 3 % davon erhalten einen GKV-Zuschuss. GKV zahlt nur für Brillengläser (nicht Fassung), und nur bei „ausreichender Versorgung". Über 18 Jahren: Anspruch nur bei mehr als 6 dpt (Kurz-/Weitsichtigkeit) oder mehr als 4 dpt (Hornhautverkrümmung). LASIK wird als Schönheitsoperation eingestuft – kein Zuschuss. Bei Kindern: 10–112 € pro Brillenglas.
Wann sollte man eine Brillenversicherung abschließen?
Sehfähigkeit ist sehr individuell. Generell: Ab dem 35. Lebensjahr erhöht sich die Wahrscheinlichkeit für Altersweitsichtigkeit dramatisch. Eine Gleitsichtbrille kostet schnell mehrere hundert Euro.
Experten-Tipp: Frühzeitig abschließen! Sobald eine Sehschwäche diagnostiziert oder eine Brille verordnet ist, ist der Versicherungsfall bereits eingetreten – dann ist Versicherbarkeit nicht mehr möglich.
Muss mein Arbeitgeber eine Arbeitsplatzbrille zahlen?
Grundsätzlich müsste der Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsschutzes für eine geeignete Sehhilfe sorgen. Realität: Viele Arbeitgeber sind unklar informiert, viele Arbeitnehmer tragen die Kosten selbst.
Eine Brillenversicherung unterstützt arbeitgeber-unabhängig – auch für ästhetische Gestelle und Entspiegelung.
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Ja. Eine Arbeitsplatzbrille ist auf 50–70 cm optimiert – ideal für den Bildschirm. Private Brillenversicherungen leisten dafür. Der Arbeitgeber-Zuschuss deckt nur die medizinisch notwendige Basis-Ausführung. Spezielle Gläser oder Designer-Gestelle tragen Sie selbst.
Mehr zur Arbeitsplatzbrille → Welche Versicherungen leisten für LASIK?
Augenlaser-Behandlungen gelten als Schönheitsoperationen – GKV bezuschusst nur bei medizinischer Notwendigkeit. Kosten: 800–3.000 € je Auge. Eine Brillenversicherung hilft enorm.
TOP LASIK-Versicherungen ansehen → Welche Unterlagen im Leistungsfall einreichen?
Spezifizierte Original-Rechnung mit:
- Rechnungsdatum
- Name der behandelten Person
- Refraktionswerte (Sphäre, Zylinder, Achse, Addition, Pupillendistanz, Prisma, Basislage)
- Aufschlüsselung der Kosten (Fassung, Gläser, Kontaktlinsen, Pflegemittel)
- Ggf. Erstattungsvermerk der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung
Führt eine Sehfähigkeits-Änderung zu neuem Anspruch?
Meistens nicht. Die meisten Tarife begrenzen die Leistungen auf einen Maximalbetrag innerhalb eines Zeitraums – unabhängig von Änderungen der Fehlsichtigkeit.
Beispiel: Tarif leistet max. 400 € in 24 Monaten. Sie haben heute 300 € für eine Brille genutzt – für die nächsten 24 Monate stehen nur noch 100 € zur Verfügung, auch wenn sich Ihre Sehfähigkeit ändert.
Ausnahme: DKV-Tarife KombiMed Sehhilfen KSHR und KombiMed Hilfsmittel KHMR – Änderung um mind. 0,5 dpt führt zu neuem Anspruch.
Brille verloren? Brillenversicherung leistet?
Ja, der Großteil leistet auch für Verlust oder Diebstahl – aber im Rahmen der Begrenzungen.
Beispiel: Begrenzung 300 € in 2 Kalenderjahren. Sie haben 2022 für 250 € bezogen. 2024 verlieren Sie die Brille, Ersatz 250 € – Versicherung leistet nur noch 50 €.
Brille kaputt? Reparatur erstattet?
Ja, der Großteil leistet auch für Reparaturen – auch hier im Rahmen der Begrenzungen für Sehhilfen.
Beispiel: Begrenzung 400 € in 2 Jahren. Brille 2022 für 350 € bezogen. 2024 Reparatur 150 € – Versicherung leistet nur 50 €.
Stundung von Beiträgen in der Corona-Krise?
Viele sind finanziell betroffen – Jobverlust, Kurzarbeit, Kinderbetreuung. Wichtig: Bei Verzug riskieren Sie den Versicherungsschutz. Eine Stundung im Krankenzusatz-Bereich ist nicht üblich, einzelne Versicherer bieten aber kurzfristige Hilfen an.