Häufig gestellte Fragen zur Brillenversicherung
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Lohnt sich der Abschluss einer Brillenversicherung?
Ja. Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) geht davon aus, dass insgesamt 41,2 Millionen der Bundesbürger fehlsichtig sind. Aber nur ca. 3% davon können mit einem GKV-Zuschuss zu Ihrer Sehhilfe rechnen. Der GKV Zuschuss wird befundbezogen nur auf Basis der Brillengläser (bzw. Kontaktlinsen) gewährt, für die Fassung bzw. das Brillengestell ist kein Zuschuss vorgesehen. Zudem wird nur für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln geleistet. Ein Leistungsanspruch der GKV besteht bei Personen über 18 Jahren nur, wenn entweder mehr als 6 Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit, oder mehr als 4 Dioptrien bei einer Hornhautverkrümmung vom Augenarzt diagnostiziert wird. (Hinweis: Auch bei schweren Sehbehinderungen beteiligt sich die GKV) Augenoperation mittels Laser (LASIK) werden als Schönheitsoperation eingeordnet und werden deshalb nicht bezuschusst. Bei Personen unter 18 Jahren beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse lediglich in Höhe der Festbeträge. Für ein Brillenglas zwischen 10 € bis 112 €. Das heißt man sollte sich im Sehhilfe-Bereich nicht auf die Leistung der GKV verlassen. Um nicht komplett auf den teilweise hohen Kosten für eine Brille sitzen zu bleiben, empfiehlt sich der Abschluss einer Brillenversicherung.Wann sollte man eine Brillenversicherung abschließen?
Die Sehfähigkeit eines Menschen ist sehr individuell. Dementsprechend lassen sich nur sehr schwer Ableitungen treffen, wann genau der richtige Zeitpunkt für den Abschluss einer Sehhilfe-Versicherungs ist.Grundsätzlich lässt sich aber mit zunehmendem Lebensalter eine Verschlechterung der Sehleistung feststellen. Gerade ab dem 35ten Lebensjahr erhöht sich die Wahrscheinlichkeit für Altersweitsichtigkeit dramatisch, dementsprechend lohnt sich hier der Abschluss einer Zusatzversicherung für Brillen besonders. Kommt zu dieser altersbedingten Weitsichtigkeit noch eine Kurzsichtigkeit hinzu, benötigt man eine Gleitsichtbrille, die schnell mehrere hundert Euro kostet. Auch die Herausforderungen unserer modernen Gesellschaft wirken sich zunehmend auf unsere Sehfähigkeit aus.
Experten-Tipp: Um nicht auf den kompletten Kosten für eine Brille sitzen zu bleiben, empfehlen wir den fühzeitigen Abschluss eine Brillenversicherung. Denn ist die Sehschwäche erst einmal diagnostiziert und/oder wurde ein Brille bereits verordnet, ist der Versicherungsfall bereits eingetreten und kann damit auch nicht mehr versichert werden.
Muss mein Arbeitgeber die Kosten für eine Arbeitsplatzbrille übernehmen?
Grundsätzlich müsste der Arbeitgeber, auf Basis des Arbeitsschutzes, dafür sorgen, dass der Mitarbeiter wenn nötig eine geeignete Sehhilfe am Arbeitsplatz zur Verfügung hat.Die Realität sieht aber oft anders aus. Zurückhaltende Arbeitnehmer und fehlende Informationen auf Seiten der Arbeitgeber führen dazu, dass immer noch viele Angestellte entweder keine Brille tragen, obwohl diese nötig wäre, oder die Kosten zur Anschaffung einer Arbeitsplatzbrille selbst tragen.
Eine Brillenversicherung unterstützt dabei, sich eine Arbeitsplatzbrille unabhängig vom Arbeitgeber zu finanzieren. Zudem werden von einer Brillenversicherung auch zusätzliche Annehmlichkeiten, wie z.B. ästhetische Brillengestelle oder Entspiegelung der Gläser, übernommen.
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Zahlen Brillen-Versicherungen auch für Arbeitsplatzbrillen?
Eine Arbeitsplatzbrille optimiert im Gegensatz zu “gewöhnlichen” Brillen die Sicht in einem Distanzbereich zwischen 50 cm und 70 cm. Also genau die Entfernung, die für einen Monitor am Arbeitsplatz vorgesehen ist. Eine Arbeitsplatzbrille ist also eine Sehhilfe, wie andere Brillen (z.B. Gleitsichtbrillen) auch. Damit leisten auch private Brillenversicherungen für Arbeitsplatzbrillen. Unter gewissen Umständen werden die Kosten für eine Arbeitsplatzbrille von Ihrem Arbeitgeber übernommen.Jedoch muss der Arbeitgeber nur die Kosten einer medizinisch notwendige Basis-Ausführung einer Arbeitsplatzbrille übernehmen. Das heißt zusätzliche Kosten für spezielle Gläser oder für Designer Gestelle müssen Sie selbst tragen.Arbeitsplatzbrille - Was sollte man noch beachten?
Welche Brillenversicherungen leisten für Augenlaserbehandlungen?
Neben der klassischen Versorgung mit einer Sehhilfe, lässt sich eine Fehlsichtigkeit in vielen Fällen auch mit einer Augenlaserbehandlung (z.B. LASIK oder LASEK) verbessern oder sogar beheben. Allerdings gelten Augenlaserbehandlungen (auch refraktive Chirurgie genannt) auch heutzutage immer noch als Schönheitsoperationen und werden auch deshalb nur im absoluten Ausnahmefall, nämlich wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, von der Gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst. Die Kosten für eine Augenlaser-OP können sich je nach Verfahren auf ca. 800 € bis 3000 € je Auge belaufen. Umso wichtiger ist es eine Brillenversicherung zu haben, die sich an diesen hohen Kosten beteiligt.Welche Unterlagen Sind im Leistungsfall bei der Versicherung einzureichen?
Im Leistungsfall muss eine spezifizierte Rechnung im Original bei der Brillenversicherungen eingereicht werden. Diese sollte insbesondere Folgendes enthalten:- Angabe des Rechnungsdatums
- Name der behandelten Person
- Angaben der Refraktionswerte (Sehwerte) wie Sphäre, Zylinder, Achse, Addition, Pupillendistanz, Prisma und Basislage des Prismas für beide Augen
- Aufschlüsselung der jeweiligen Kosten für die Fassung, Gläser, Kontaktlinsen, eventuelle Kosten wie z.B. Pflegemittel oder Brillenversicherung
- Gegebenenfalls mit Erstattungsvermerk der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung
Führt eine Änderung der Sehfähigkeit automatisch zu einem neuen Leistungsanspruch?
Die meisten Brillenversicherungen begrenzen ihre Leistungen auf einen gewissen Maximalbetrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Unabhängig von einer Änderung der Fehlsichtigkeit wird in diesem Zeitraum nur in Höhe des maximalen Erstattungsbetrags geleistet.D.h. sollte sich die Sehfähigkeit so verändern, dass eine neue Brille (z.B. Gleitsichtbrille) benötigt wird, wird grundsätzlich für diese neue Brille nur geleistet, wenn der maximale Erstattungsbetrag für diesen Zeitraum noch nicht ausgeschöpft ist.
Beispiel:
Der Tarif leistet max. 400 € für Sehhilfen in 24 Monaten. Heute wurde eine neue Brille für 300 € angeschafft und die Versicherung leistet dafür. Damit hat die versicherte Person für die nächsten 24 Monate nur noch 100 € des Erstattungsbetrags übrig. Sollte sich nun in 12 Monaten die Sehfähigkeit so verändern, dass eine neue Brille notwendig wird, leistet der Tarif dafür maximal 100 €.
Eine Ausnahme machen hier die Tarife der DVK. Bei den Tarifen KombiMed Sehhilfen Tarif KSHR und KombiMed Hilfsmittel Tarif KHMR führt eine Änderung der Sehfähigkeit um mind. 0,5 Dioptrien auf einem Auge zu einem neuen Leistungsanspruch.
Brille verloren? - Leistet eine Brillenversicherung auch für verlorene oder gestohlene Brillen?
Der Großteil der Brillen Versicherungen leistet auch für Diebstahl oder Verlust einer Brille. Allerdings nur im Rahmen der festgelegten Begrenzungen für Sehhilfen. D.h. begrenzt eine Brillen-Versicherung Ihre Leistungen für Sehhilfen beispielsweise auf max. 300 € innerhalb von 2 Kalenderjahren, wird in diesen zwei Kalenderjahren für einen Neubezug aufgrund von Diebstahl oder Verlust nur für maximal 300 € geleistet.Beispiel: Leistungsbegrenzung für Sehhilfen max. 300 € innerhalb von 2 Kalenderjahren Sie beziehen in 2022 eine neue Brille und die Versicherung leistet dafür 250 €. Diese Brille geht Ihnen in 2024 verloren und die Kosten für die Ersatz-Brille belaufen sich auf 250 €. D.h. die Versicherung leistet für diese Ersatzbrille nur maximal 50 €.
Brille kaputt? - Leistet eine Brillen-Versicherung auch für zu Bruch gegangene Brillen?
Der Großteil der Brillenversicherungen leistet auch für den Ersatz kaputter Brillen beziehungsweise für deren Reparatur. Allerdings nur im Rahmen der festgelegten Begrenzungen für Sehhilfen. D.h. begrenzt eine Brillen-Versicherung Ihre Leistungen für Sehhilfen beispielsweise auf max. 400 € innerhalb von 2 Kalenderjahren, wird in diesen zwei Kalenderjahren für Neubezug und/oder Reparatur nur für maximal 400 € geleistet.Beispiel: Leistungsbegrenzung für Sehhilfen max. 400 € innerhalb von 2 Kalenderjahren Sie beziehen in 2022 eine neue Brille und die Versicherung leistet dafür 350 €. Diese Brille geht Ihnen in 2024 kaputt und die Kosten der Reparatur belaufen sich auf 150 €. D.h. die Versicherung leistet für diese Reparatur maximal 50 €.
Stundung von Versicherungsbeiträgen in der Corona Krise
Vielen Deutsche sind auf die eine oder andere Art finanziell stark von der Coronakrise betroffen. Ob Jobverlust, Kurzarbeit oder zusätzliche Kinderbetreuungskosten, Covid 19 bringt viele Deutsche an ihre finanzielle Leistungsgrenze. Daraus resultieren finanzielle Schwierigkeiten, verspätete Zahlungen und etliche Mahnverfahren. Zudem sind da noch die monatlich auflaufenden Versicherungsbeiträge. Da stellt sich die Frage: “Bieten Versicherung kurzfristige Programme an um diese finanziellen Engpässe zu überwinden?”Zunächst ist es wichtig zu wissen dass, sobald Sie mit Ihren Versicherungsbeitrag in Verzug geraten riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz.
Grundsätzlich ist eine Stundung der Versicherungsprämie und/oder eine Beitragsfreistellung im Krankenzusatz Bereich nicht üblich.
Nichtsdestotrotz bieten einzelne Versicherung im Rahmen der Corona-Krise Hilfestellungen an um Zahlungsschwierigkeiten kurzfristig zu überbrücken.