Das Original seit 1995|von Zahnärzten empfohlenDigitalausgabe|Stand KW 21 / 2026
WaizmannTabelle Brille | FAQ

Häufige Fragen zur Brillenversicherung

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Brillenversicherungen – von Lohnt sich das? bis Verlust und Bruch.

FAQ

Antworten zu Brillenversicherungen

Lohnt sich der Abschluss einer Brillenversicherung?

Ja. Laut Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) sind 41,2 Mio. Bundesbürger fehlsichtig – nur ca. 3 % davon erhalten einen GKV-Zuschuss. GKV zahlt nur für Brillengläser (nicht Fassung), und nur bei „ausreichender Versorgung". Über 18 Jahren: Anspruch nur bei mehr als 6 dpt (Kurz-/Weitsichtigkeit) oder mehr als 4 dpt (Hornhautverkrümmung). LASIK wird als Schönheitsoperation eingestuft – kein Zuschuss. Bei Kindern: 10–112 € pro Brillenglas.

Wann sollte man eine Brillenversicherung abschließen?

Sehfähigkeit ist sehr individuell. Generell: Ab dem 35. Lebensjahr erhöht sich die Wahrscheinlichkeit für Altersweitsichtigkeit dramatisch. Eine Gleitsichtbrille kostet schnell mehrere hundert Euro.

Experten-Tipp: Frühzeitig abschließen! Sobald eine Sehschwäche diagnostiziert oder eine Brille verordnet ist, ist der Versicherungsfall bereits eingetreten – dann ist Versicherbarkeit nicht mehr möglich.

Muss mein Arbeitgeber eine Arbeitsplatzbrille zahlen?

Grundsätzlich müsste der Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsschutzes für eine geeignete Sehhilfe sorgen. Realität: Viele Arbeitgeber sind unklar informiert, viele Arbeitnehmer tragen die Kosten selbst.

Eine Brillenversicherung unterstützt arbeitgeber-unabhängig – auch für ästhetische Gestelle und Entspiegelung.

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Zahlen Versicherungen für Arbeitsplatzbrillen?

Ja. Eine Arbeitsplatzbrille ist auf 50–70 cm optimiert – ideal für den Bildschirm. Private Brillenversicherungen leisten dafür. Der Arbeitgeber-Zuschuss deckt nur die medizinisch notwendige Basis-Ausführung. Spezielle Gläser oder Designer-Gestelle tragen Sie selbst.

Mehr zur Arbeitsplatzbrille →

Welche Versicherungen leisten für LASIK?

Augenlaser-Behandlungen gelten als Schönheitsoperationen – GKV bezuschusst nur bei medizinischer Notwendigkeit. Kosten: 800–3.000 € je Auge. Eine Brillenversicherung hilft enorm.

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Welche Unterlagen im Leistungsfall einreichen?

Spezifizierte Original-Rechnung mit:

  1. Rechnungsdatum
  2. Name der behandelten Person
  3. Refraktionswerte (Sphäre, Zylinder, Achse, Addition, Pupillendistanz, Prisma, Basislage)
  4. Aufschlüsselung der Kosten (Fassung, Gläser, Kontaktlinsen, Pflegemittel)
  5. Ggf. Erstattungsvermerk der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung

Führt eine Sehfähigkeits-Änderung zu neuem Anspruch?

Meistens nicht. Die meisten Tarife begrenzen die Leistungen auf einen Maximalbetrag innerhalb eines Zeitraums – unabhängig von Änderungen der Fehlsichtigkeit.

Beispiel: Tarif leistet max. 400 € in 24 Monaten. Sie haben heute 300 € für eine Brille genutzt – für die nächsten 24 Monate stehen nur noch 100 € zur Verfügung, auch wenn sich Ihre Sehfähigkeit ändert.

Ausnahme: DKV-Tarife KombiMed Sehhilfen KSHR und KombiMed Hilfsmittel KHMR – Änderung um mind. 0,5 dpt führt zu neuem Anspruch.

Brille verloren? Brillenversicherung leistet?

Ja, der Großteil leistet auch für Verlust oder Diebstahl – aber im Rahmen der Begrenzungen.

Beispiel: Begrenzung 300 € in 2 Kalenderjahren. Sie haben 2022 für 250 € bezogen. 2024 verlieren Sie die Brille, Ersatz 250 € – Versicherung leistet nur noch 50 €.

Brille kaputt? Reparatur erstattet?

Ja, der Großteil leistet auch für Reparaturen – auch hier im Rahmen der Begrenzungen für Sehhilfen.

Beispiel: Begrenzung 400 € in 2 Jahren. Brille 2022 für 350 € bezogen. 2024 Reparatur 150 € – Versicherung leistet nur 50 €.

Stundung von Beiträgen in der Corona-Krise?

Viele sind finanziell betroffen – Jobverlust, Kurzarbeit, Kinderbetreuung. Wichtig: Bei Verzug riskieren Sie den Versicherungsschutz. Eine Stundung im Krankenzusatz-Bereich ist nicht üblich, einzelne Versicherer bieten aber kurzfristige Hilfen an.

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