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Waizmann   Lexikon

Prothese - welche Arten von Prothesen gibt



Häufige Gründe für eine Prothese sind altersbedingter Zahnverlust, Kariesbefall oder eine Entzündung des Zahnhalteapparates (Parodontitis). Durch den Verlust der Zähne fällt es dem Patienten schwer zu kauen und zu beißen. Außerdem können fehlende Zähne zu Kieferbeschwerden und Fehlstellungen führen. Bei einer Prothese wird zwischen Teil- und Vollprothese sowie zwischen herausnehmbarer und festsitzender Prothese unterschieden.

Bei einer herausnehmbaren Prothese hat der Patient die Möglichkeit diese selbständig zu entfernen, wie z. B. zum Schlafen oder Reinigen. Bei einer Teilprothese sind noch eigene Zähne für die Befestigung vorhanden. Hier unterscheidet man zwischen der Modellguss-Prothese, der Geschiebe-Prothese und der Teleskop-Prothese.


Modellguss-Prothese:


Diese Art von Prothese wird am häufigsten gewählt. Sie ist aus Kunststoff und wird aus einem Stück gegossen. Da die Herstellung relativ einfach ist, ist diese Art von Prothese kostengünstig. Die Nachteile liegen darin, dass es zur Entzündung des Zahnfleisches kommen kann, weil die Nachbarzähne, welche die Klammern tragen, starker Belastung beim Kauen ausgesetzt sind. Ein optischer Nachteil ist es, dass die angebrachten Metallklammern an den Nachbarzähnen sichtbar sind.


Geschiebe-Prothese:


Diese Art von Prothese besteht aus zwei Teilen. Der eine Teil sitzt an der Prothese und der andere Teil wird an der Krone des echten Zahnes verankert. Hierzu werden, um einen festen Halt zu garantieren, an der Krone zwei Häkchen eingefräst. Der fixe Teil ist das Häkchen an der Zahnkrone, während die Prothese selbst der abnehmbare Teil ist. Durch die Passgenauigkeit entsteht ein fester Halt. Der Vorteil einer Geschiebe-Prothese ist der ästhetische Aspekt. Diese sieht sehr natürlich aus und beim Essen oder Sprechen gibt es keine Probleme.


Teleskop-Prothese:


Die Teleskop-Prothese ist eine Technik des klammerfreien Zahnersatzes. Sie ist eine Kombination aus festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz - sie wird auch Doppelkrone genannt. Selbst bei leicht gelockerten Zähnen ist eine Teleskop-Prothese möglich. Die Zähne werden durch den Sekundärteil geschient und oftmals festigen sich diese dadurch dann wieder. Durch die Reibungshaftung zwischen der ineinanderlaufenden Innen- und Außenkrone wird der Halt erzielt. Ein großer Vorteil liegt darin, dass die Teleskop-Prothese erweiterbar und mit Implantaten kombinierbar ist. Ein weiterer Vorteil ist die Herausnehmbarkeit - dadurch lässt sich das Sekundärteil und die noch im Mund befindlichen Zähne gut reinigen. Die Haltbarkeit der noch vorhandenen eigenen Zähne wird dadurch verlängert.


Vollprothese:


Eine Vollprothese liegt dann vor, wenn alle Zähne in einem Kiefer ersetzt werden müssen. Sie wird auch Totalprothese genannt. Bevor es zur Anfertigung der Zahnprothese kommt, wird vom behandelnden Zahnarzt einen Abdruck vom Gebiss angefertigt. Anhand dieses individuellen Abdruckes wird eine passende Prothese gefertigt.

Die Vollprothesen bestehen aus einem speziellen rosafarbenen Kunststoff (PMMA). Die Saug-, Haft- und Klebewirkung trägt zum Halt bei. Beim Einsetzen der Prothese entsteht durch die Abdichtung ein Unterdruck zwischen Prothesenbasis und Kieferschleimhaut. Der Speichel hat hier eine abdichtende Funktion. Bei sehr zurückgebildetem Kieferknochen könnte es zu einem unbefriedigenden Halt und Sitz der Prothese kommen. In diesem Fall würde der behandelnde Zahnarzt zwei oder vier Implantate einsetzen. In den ersten Tagen ist es ganz normal, dass sich die Zahnprothese noch ungewohnt an fühlt. Auch beim Sprechen benötigt es ein bisschen Übung. Druckstellen sollten nach einiger Zeit zurückgehen. Ist dies nicht der Fall, müsste der Zahnarzt den Sitz der Prothese überprüfen.

Die Prothesen sind normalerweise sogar in der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Das bedeutet, dass hier nicht unbedingt privatärztliche Vergütungsanteile anfallen und somit bei einem regelmäßig geführten Bonusheft kaum noch Kosten als Eigenanteil beim Versicherten bleiben. Mit einer entsprechenden Zahnzusatzversicherung wird hier dann zumeist der Eigenanteil auf Null reduziert.



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